Einer der beiden Angeklagten muss für vier Jahre ins Gefängnis, der andere für zwei Jahre und neun Monate. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht Ulm dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Beide Angeklagte seien bereits weit entwickelt und selbstständig, deshalb wurde nicht das Jugendstrafrecht angewendet, hieß es zur Begründung des Strafmaßes.
Elfjährige nacheinander zum Geschlechtsverkehr gezwungen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 19-jährigen Männer die Elfjährige im März dieses Jahres in Geislingen (Kreis Göppingen) in der Wohnung eines der beiden Angeklagten nacheinander zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatten.
Elfjährige konnte fliehen und Polizei alarmieren
Das elfjährige Mädchen war den Männern flüchtig bekannt. Sie sollen auch ihr Alter gekannt haben. Das Mädchen hatte damals fliehen können und hatte sich an eine vorbeifahrende Polizeistreife gewandt. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden in der Wohnung festgenommen.
Der Prozess am Landgericht Ulm fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.