Die Außenansicht des Landgerichtes Ulm (Foto: SWR, Peter Köpple)

Urteil am Landgericht Ulm

Lebenslange Haft wegen Mordes in Munderkingen

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Sarah Umla
Sarah Umla (Foto: SWR)

Im Prozess um die Tötung eines 54-jährigen Mannes in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) ist am Mittwoch vor dem Landgericht Ulm das Urteil gefallen. Das Motiv für die Tat blieb unklar.

Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Landgericht Ulm. (Foto: SWR, Sarah Umla)
Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Landgericht Ulm.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass der 30-Jährige seinen Freund und Arbeitskollegen im Juni vergangenen Jahres mit mehreren Messerstichen getötet hat. Nach dem Ablauf der zirka 15-jährigen Haftstrafe soll geprüft werden, ob eine Sicherheitsverwahrung für den verurteilten Mörder angeordnet wird.

Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Laut Richter ist der Angeklagte voll schuldfähig. "Wenn die Tat nicht erklärbar ist, muss der Angeklagte nicht direkt geisteskrank sein", sagte er. Das Mordmotiv sei zwar auch nach der Urteilsverkündung unklar, vermutlich habe der Angeklagte in irgendeiner Form aber Rache üben wollen.

Geständnis des Angeklagten

Im Prozess hatte der 30-Jährige die Tat gestanden. Er gab als Motiv die angebliche Schuld des 54-jährigen Opfer an dem Tod seiner Mutter in Afghanistan an. Außerdem hatte er nach eigenen Angaben Träume mit Spinnen gehabt, die in seinem Körper krabbeln, an denen der Freund ebenfalls schuld gewesen sei. Den Tod seiner Mutter hatte der Angeklagte bereits in der Vergangenheit als Motiv angegeben. Er hatten diesen etwa im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung 2018 vorgebracht.

Im Mordprozess von Munderkingen hat der Angeklagte am Dienstagvormittag vor dem Ulmer Landgericht ein Geständnis abgelegt. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Stefan Puchner)
Der Angeklagte im Munderkinger Mordprozess hat ein Geständnis abgelegt (Archivbild).

Ein psychiatrisches Gutachten war laut Gericht zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Viel deute aber darauf hin, dass der Tatverdächtige seinen Freund bewusst getötet habe. Der Sachverständige hat laut Staatsanwaltschaft keine Schizophrenie nachweisen können. Auch die optischen Trugwahrnehmungen - also die Tiere, die der Tatverdächtige in seinen Träumen gesehen haben will - kommen laut Gutachter äußerst selten vor. Die Verteidigung hatte dennoch auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert und eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren gefordert.

Gericht: Angeklagter zeigt keine Reue

Der Angeklagte habe nach der Tat keine Reue gezeigt, so das Gericht. Er habe den Mord vielmehr als Triumph gefeiert. Laut Gericht hat er danach eine Siegerpose eingenommen und sich Wasser über den Kopf gegossen. Er sei stolz auf seine Tat gewesen.

Die Tat hat laut Staatsanwaltschaft immer noch große Auswirkungen auf die Familie und Arbeitskollegen. Das 54-jährige Opfer habe den Angeklagten, der 2015 aus Afghanistan nach Deutschland kam, in seine Familie aufgenommen, ihn stets unterstützt und integriert, so die Staatsanwaltschaft.

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