Der Richter sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die beiden die Tat gemeinsam begangen haben. Das Motiv: Das Opfer habe ihrer gemeinsamen Liebe im Weg gestanden. Der Richter sprach in seiner Urteilsverkündung von niedrigen Beweggründen und Heimtücke.

Die beiden Verurteilten, die ehemalige Partnerin (31) und der Bruder des Opfers (25), nahmen das Urteil ruhig auf. Laut Gericht haben sie vor knapp einem Jahr das damals 26 Jahre alte Opfer bei einem Spaziergang an der Fils in einen Hinterhalt gelockt und ermordet. Der Angeklagte habe mit einem Vorschlaghammer mehrfach auf seinen Bruder eingeschlagen. Der Mann starb noch am Tatort.
Das Gericht folgt mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte laut einem Sprecher des Landgerichts Ulm beantragt, beide Angeklagte freizusprechen.