Das Landgericht Ehingen hat am Donnerstag zwei Angeklagte verurteilt, die wegen des Einsturzes des Baugerüsts im Zementwerk in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) im September 2018 vor Gericht standen. Bei dem Unglück sind zwei polnische Arbeiter ums Leben gekommen.
Zu Geldstrafen verurteilt
Die beiden Verurteilten sind Mitarbeiter einer kroatischen Gerüstbaufirma. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der Betriebsleiter der Firma zu einer Geldstrafe von 6.400 Euro verurteilt, sein Vorarbeiter zu 8.000 Euro. Er habe die Verankerung des Gerüstes statisch nicht überprüft, so der Richter. Zwei weiteren Mitangeklagten der Firma konnte keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Gutachter wiesen schwerwiegende Fehler nach
Gutachter hatten im Vorfeld des Prozesses herausgefunden, dass notwendige Verankerungen für das Gerüst in den Wänden fehlten. Zudem sollen diagonale Streben weggelassen worden sein, die für einen stabilen Aufbau notwendig gewesen wären. Und es seien Gerüstsysteme verschiedener Hersteller verwendet worden, was nicht den Bauschutzregeln entsprach.
40 Meter hohes Gerüst eingestürzt
Vor mehr als viereinhalb Jahren war bei Sanierungsarbeiten an einer Ofenanlage im Werk von HeidelbergCement in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) ein Baugerüst eingestürzt. Von den sechs Personen auf dem Gerüst konnten sich vier retten, ein 20-Jähriger und ein 40-Jähriger kamen bei dem Unfall ums Leben.
Ursprünglich waren sieben Männer angeklagt, im Laufe des Verfahrens hatten drei Arbeiter aus Polen ihre Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung jedoch akzeptiert und die Geldstrafe angenommen.