Das Amtsgericht Heidenheim hat einen Mann zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im Dezember des vergangenen Jahres mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug als Falschfahrer einen tödlichen Unfall auf der A7 verursacht.
Falschfahrer muss in Gefängnis
Nach einem Bericht der "Heidenheimer Zeitung" wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der 50 Jahre alte Angeklagte aus Oberkochen (Ostalbkreis) muss ins Gefängnis, obwohl die Staatsanwaltschaft nur eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Doch die Schuld des Mannes am Unfall sei zu groß, urteilte das Gericht.
Der Angeklagte war mit einer Zugmaschine, wie sie an Flughäfen für den Gepäcktransport benutzt wird, auf die A7 gefahren. Mitten in der Nacht, mit zwei Promille Alkohol im Blut. Mit dem Fahrzeug hätte er gar nicht auf der Autobahn fahren dürfen. Die Arbeitsmaschine schafft laut Polizei höchstens 20 Kilometer pro Stunde.
Mann wollte seine Tochter überraschen
Der 50-Jährige sagte laut Zeitungsbericht vor Gericht, dass er seine Tochter in Heuchlingen (Kreis Heidenheim) zu Nikolaus mit einem Besuch überraschen wollte. Da er weder Führerschein noch Auto hatte, nahm er die Zugmaschine. Diese Arbeitsmaschine benutze er bei seiner Arbeit als selbständiger Schlosser auf seinem Gelände.
Ein Taxifahrer aus Ulm sah den Falschfahrer zu spät. Es kam zum Frontalzusammenstoß. Ein Gutachter kam zum Ergebnis, dass der Taxifahrer nur deshalb starb, weil er nicht angeschnallt war. Der Unfallverursacher erlitt leichte Verletzungen.