3-G-Regel für Restaurants & Co. (Foto: IMAGO, IMAGO/Bihlmayerfotografie  IMAGO / IMAGO / Bihlmayerfotogra)

Zwischen Inzidenzwert und 3G-Regel

Corona-Regeln: Das sind die Unterschiede zwischen Baden-Württemberg und Bayern

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Das Corona-Regel-Wirrwarr geht in eine neue Runde. In Baden-Württemberg und Bayern gelten unterschiedliche Regeln. Das erschwert den Alltag auch in Ulm und Neu-Ulm. Ein Überblick.

Die Inzidenzwerte im Stadtkreis Ulm und im benachbarten Landkreis Neu-Ulm auf der bayerischen Donauseite unterscheiden sich zwar nur minimal, dennoch gelten unterschiedliche Regeln.

Unterschiede zwischen Ulm und Neu-Ulm

In Baden-Württemberg bestimmt die Inzidenz inzwischen nicht mehr den Alltag, sondern die 3G-Regel. So steht es in der neuen Corona-Verordnung, die seit Mitte August gilt. Das Nachbarland Bayern dagegen orientiert sich noch an den Inzidenzwerten.

Allerdings hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für Ende August auch eine neue Verordnung angekündigt. Darin sollen die Inzidenzen ebenfalls nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

So nah und trotzdem so unterschiedlich: In Neu-Ulm und Ulm gelten wieder verschiedene Corona-Regeln. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Felix Kästle)
So nah und trotzdem so unterschiedlich: In Neu-Ulm und Ulm gelten wieder verschiedene Corona-Regeln.

Gastronomie, Diskotheken und Clubs

Seit der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt in Ulm eine Testpflicht unter anderem in der Innengastronomie und in kulturellen Bereichen für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind. Die vier Inzidenzstufen, die vorher für die Regeln entscheidend waren, sind weggefallen. In den meisten Fällen genügt der normale Schnelltest. Bei Diskotheken und Clubs wird aber ein PCR-Test benötigt.

In Bayern müssen Wirte in Restaurants dagegen erst ab einer Inzidenz von 35 prüfen, ob Gäste in den Innenräumen geimpft, genesen oder getestet (3G-Regel) sind. Diskotheken und Clubs sollen ab Oktober öffnen.

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In mehreren bayerischen Landkreisen wurde die 100er-Marke am Wochenende wieder überschritten. Im Kreis Dillingen liegt der Inzidenzwert bei 116, in Günzburg bei 109 (30.08.21). Im Kreis Dillingen liegt der Wert damit am dritten Tag in Folge über 100. Ab Dienstag gelten daher verschärfte Corona-Regeln. Nach Mitteilung des Landratsamtes, darf bei Gottesdiensten nicht mehr gemeinsam gesungen werden. Schülerinnen und Schüler dürfen außerdem nur gemeinsam unterrichtet werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer gewährleistet ist, ansonsten muss Wechselunterricht stattfinden.

Private Zusammenkünfte

Private Zusammenkünfte und Feiern werden mit der neuen Verordnung auf der baden-württembergischen Seite in Ulm komplett freigegeben.

Bei privaten Zusammenkünften im bayerischen Neu-Ulm muss man dagegen seine Gäste zählen. Das gilt beispielsweise auch für den Donau-Ries-Kreis und den Landkreis Günzburg. Weil die Inzidenzen hoch sind, sind Treffen von zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht.

Baden-Württemberg

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Besuche in Krankenhäusern

In Baden-Württemberg spielen die Inzidenzen bei Besuchen von Angehörigen oder Bekannten beispielswiese in der Ulmer Universitätsklinik jetzt keine Rolle mehr. Auch die Obergrenze für Besuche fällt weg. Es gilt grundsätzlich die 3G-Regel.

Wer ein paar Kilometer weiter auf bayerischer Seite jemandem einen Besuch abstatten will, muss erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn er oder sie nicht geimpft oder genesen ist. Grundsätzlich haben Krankenhäuser aber Hausrecht und können auch strengere Vorgaben machen.

Immer wieder Kritik an unterschiedlichen Regeln in Bayern und Baden-Württemberg

Die unterschiedlichen Corona-Regeln hatten in den vergangenen Monaten in Ulm und Neu-Ulm immer wieder für Unverständnis gesorgt. Mal durften in einer der beiden Städte Baumärkte öffnen, in der anderen dagegen nicht. Sogar für Eisdielen gab es unterschiedliche Vorgaben. Die beiden Stadtoberhäupter hatten im April sogar einen Brief an die zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg und Bayern geschrieben und einheitliche Regelungen gefordert - offenbar ohne nachhaltigen Erfolg.

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