Landrat Joachim Bläse (CDU) kündigte an, die als Spaziergänge bezeichneten Demonstrationen nicht grundsätzlich verbieten zu wollen. Eine Allgemeinverfügung werde man nicht erlassen. Stattdessen sollen sie behandelt werden, "wie rechtmäßig angemeldete Versammlungen". Gleichzeitig kündigte er Kontrollen an.
Ostalbkreis "schätzt Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung"
Sofern die Teilnehmenden "keine roten Linien" überschreiten würden, sehe er "keinen Anlass, die Versammlungen aufzulösen". Der Landkreis schätze das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung. Das sei kein Einknicken vor dem Druck der Straße, sagte Bläse dazu in einem SWR-Interview. Die Verhältnismäßigkeit solle aber gewahrt werden: Die Meinungsäußerung habe einen höheren Stellenwert als der Verstoß des Nichtanmeldens einer Demonstration.
Die Demonstranten, die sich selbst als "Spaziergänger" bezeichnen, sollen bei ihren Protesten immer wieder auf die geltenden Corona-Auflagen hingewiesen werden. Sie dürften den Straßenverkehr nicht behindern. Und auch die Route des Protestmarschs müsse zuvor abgestimmt werden. Außerdem gelten laut Mitteilung die Maskenpflicht und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zum nächsten "Spaziergänger".
Die Polizei soll zudem abfragen, ob ein Versammlungsleiter anwesend ist. Versammlungen müssen laut Landratsamt spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Landratsamt will beschleunigte Verfahren und 300 Euro Bußgeld
Sollten die Demonstrierenden dennoch die Vorgaben der Einsatzkräfte ignorieren, sei das ein klarer Verstoß. Die Aktion deswegen aufzulösen ist in den Augen des Landrats jedoch unverhältnismäßig. Stattdessen würden im Nachhinein Bußgelder verhängt. Bei Verstößen werden laut Landratsamt beschleunigte Verfahren eingeleitet. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 300 Euro.
Den künftigen Umgang mit den Corona-Protesten hatte Landrat Bläse gemeinsam mit der Polizei Aalen und den drei großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen beschlossen.
Eine öffentlichen Diskurs mit den Protestierenden könne er sich nur schwer vorstellen, so Bläse im SWR. Die Meinung sei verfestigt, das habe er nicht zuletzt in seinen Bürgersprechstunden immer wieder feststellen müssen. Man könne dem Gegenüber zuhören und ihn in seiner Menschenwürde akzeptieren. Er mache sich aber keine Hoffnungen darauf, jemanden überzeugen zu können.
Bußgeldverfahren bei Verstößen
Die vereinbarte Vorgehensweise soll sowohl in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie allen anderen Städten und Gemeinden im Ostalbkreis gelten. Die Kommunen seien bereits informiert worden.
Ein generelles Verbot wäre vermutlich juristisch auch nicht durchsetzbar gewesen. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt. Demnach dürfen sogenannte Spaziergänge in der Stadt im Main-Tauber-Kreis künftig nicht mehr pauschal verboten werden.