
Gegen die beiden Kletterer sei Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Höhe eines vierstelligen Betrags beantragt worden. Die Belgier hatten im September vergangenen Jahres bei ihrer Aktion einen Sachschaden von mehr als 6.000 Euro verursacht. Unter anderem hatten sie laut Staatsanwaltschaft Ulm die Turmspitze des höchsten Kirchturms der Welt beschädigt.
Strafe soll abschreckend wirken
Die Staatsanwaltschaft setzt damit auf Abschreckung. "Das ist keine Lappalie, wir werden das Verfahren nicht einstellen", sagte Staatsanwalt Michael Bischofberger dem SWR.
"Roofing" am höchsten Kirchturm der Welt beliebt
Immer wieder hatte es in der Vergangenheit in Ulm Aktionen von sogenannten Roofern gegeben. "Roofer" ist abgeleitet von dem englischen "Roof" für Dach. Sie klettern ohne Sicherung auf hohe Bauwerke oder Gebäude, um sich zu fotografieren oder zu filmen. Dabei gilt: Je höher desto größer der Nervenkitzel. Die Aufnahmen stellen die "Roofer" ins Netz und hoffen auf Likes und Klicks in den sozialen Medien. Dieses Verhalten ist extrem gefährlich, denn immer wieder sterben dabei Menschen.