Wasserhahn im Freien, aus welchem Wasser fließt. Bald Wasser marsch? Im Streit um Bohrungen für einen geplanten Brunnen für Trinkwasser in Riesbürg klagt die bayerische Stadt Nördlingen gegen das Land Baden-Württemberg. (Foto: IMAGO, Rolf Kremming)

Sorge um sprudelnde Quelle

Streit um Brunnen: Stadt Nördlingen klagt gegen Baden-Württemberg

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Die bayerische Stadt Nördlingen im Ries und die Gemeinde Riesbürg im Ostalbkreis streiten sich um einen geplanten Trinkwasserbrunnen. Der Wasser-Streit geht jetzt vor Gericht.

Eine Trinkwasserquelle der Stadt Nördlingen ist, wie andernorts auch, nicht mehr so ertragreich wie früher. Deshalb ist die bayerische Stadt auf der Suche nach einer weiteren Quelle und würde dafür gerne tief bohren - drüben im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Weil ein Riesbürger Brunnen aber dadurch versiegen könnte, streiten sich beide Parteien. Ein Gericht soll jetzt klären, ob die Nördlinger nach Wasser bohren dürfen. Zuerst hatte die "Augsburger Allgemeine Zeitung" berichtet.

"Wir haben natürlich schon Sorge, dass unser Brunnen beeinträchtigt wird und im schlimmsten Fall versiegen würde. Also sprich, dass uns das Wasser abgegraben wird."

Probebohrungen: Wasser fließt, doch Brunnen in Riesbürg versiegt

Das Waldgebiet "Alten Bürg", in dem bereits im Jahr 2021 eine erste Probebohrung stattfand, liegt im Gebiet der Gemeinde Riesbürg (Ostalbkreis). "Das Ergebnis dieser Versuchsbohrung war sehr gut, da kam viel Wasser", erinnert sich der Riesbürger Bürgermeister Willibald Freihart. "Im Nachgang dazu hat dann die Stadt Nördlingen eine erneute Versuchsbohrung und den Ausbau des Brunnens für einen fünfjährigen Probebetrieb beantragt. Zwischenzeitlich haben wir aber festgestellt, dass einer unserer Brunnen, der bisher ein artesischer Brunnen war, also der übergelaufen ist, nicht mehr überläuft." Die Absenkung in dem Riesbürger Brunnen könne möglicherweise mit der Probebohrung zusammenhängen, so der Rathauschef.

Zweite Probebohrung verhindert: Stadt Nördlingen klagt gegen Land

Das Landratsamt Ostalbkreis hatte den Stadtwerken Nördlingen nach der ersten Probebohrung die Erlaubnis erteilt, eine weitere Versuchsbohrung durchzuführen - und damit einen insgesamt 144-stündigen Pumpversuch. Sehr zum Ärger der Riesbürger: Sie wehrten sich gegen die Entscheidung, wollten durch einen Gutachter das Vorhaben lieber noch einmal überprüfen lassen. Die Gemeinde Riesbürg sowie der Zweckverband Siebenbrunnen legten deshalb Widerspruch gegen die Erlaubnis des Landratsamtes in Aalen ein.

"Wieso sich die Gemeinde Riesbürg und der Zweckverband Siebenbrunnen den von uns beantragten Maßnahmen, die eindeutig auch ihren ureigenen Schutzinteressen dienen, entgegenstellen, ist für uns nicht nachvollziehbar."

Die Stadtwerke Nördlingen wiederum reichten daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf sofortige Vollziehung der Bohrerlaubnis ein. Laut der Stadt Nördlingen ist es in keiner Weise ersichtlich, wo konkret durch die Bohrung und den Pumpversuch Belange der Gemeinde Riesbürg oder des Zweckverbandes Siebenbrunnen verletzt würden.

Nördlingen klagt also jetzt gegen das Land Baden-Württemberg, stellvertretend für den Ostalbkreis: Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss nun entscheiden, wie es in dem bayerisch/baden-württembergischen Trinkwasser-Streit weitergeht.

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