Bauchspeicheldrüsenkrebs. Schon das Wort lässt viele zusammenzucken. In 80 Prozent der Fälle wird diese Krebsart zu spät entdeckt. Professor Alexander Kleger von der Universitätsklinik Ulm zeigt bei der Ultraschalluntersuchung eines Patienten, warum der Bauchspeicheldrüsenkrebs oft zu spät diagnosiziert wird. Die Bauchspeicheldrüse liegt an der hinteren Bauchwand und ist umgeben von wichtigen Strukturen, von Leber, Gallengang, Aorta. "Wenn hier ein Tumor entsteht, kommt es sehr früh zu einer Infiltration und Schädigung dieser Strukturen", so Kleger.

Stammzellenforschung für die Krebsfrüherkennung
Einen Tumor an der Bauspeicheldrüse (Pankreas) so früh wie möglich zu erkennen, ist deshalb das Ziel von Alexander Kleger und seinem Forscherteam. Dabei soll die Stammzellenforschung helfen. Aus menschlichen Embryonalzellen züchten sie Pankreasgewebe, um dann mögliche Veränderungen auf dem Weg zum Krebs in der Kulturschale nachzubilden. Kleger will so "Biomarker" finden, die auf Bauchspeicheldrüsenkrebs hindeuten und es so möglich machen, Patienten rechtzeitig zu operieren, bevor der Krebs "gestreut" hat. Seine Grundlagenforschung hat bereits weltweit Beachtung gefunden.
Embryonale Stammzellen aus künstlicher Befruchtung
Für seine Forschung nutzt Prof. Kleger embryonale Stammzellen aus dem Ausland, die im Reagenzglas durch künstliche Befruchtung entstanden sind und nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden. Stammzellen können inzwischen aber auch im Labor aus Blut-, Haut- oder Haarzellen quasi auf den embryonalen Ursprung zurückprogrammiert werden. In dem Fall sprechen die Wissenschaftler von "induzierten pluriotenten Stammzellen".
Stammzellenforschung unterliegt strengen ethischen Regeln
Die Forschung an embryonalen Stammzellen muss nach strengen Richtlinien vom Robert-Koch-Institut und von einer Ethikkommission genehmigt werden. Das wurde 2002 bei Inkrafttreten des Stammzellengesetzes festgelegt. Die Reutlinger Professorin Katja Schenke-Layland ist die stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission für die Stammzellenforschung (ZES). Sie bemerkt, dass die strengen Vorgaben die Forschung in Deutschland einschränkt haben, etwa bei der Neuentwicklung von Therapien. Das sei in anderen Ländern anders.

Vize-Chefin der Ethikkommission fordert Gesetzesnovelle
Schenke-Layland, die selbst viele Jahre in den USA geforscht hat, ist deshalb für eine Novelle des Stammzellengesetzes, um den deutschen Forschern den Zugang zu embryonalen Stammzellen zu erleichtern - auch um international mithalten zu können. In Deutschland gab es seit 2002 keine Flut von Anträgen für die embryonale Stammzellen-Forschung, wie von Gegnern des Gesetzes befürchtet. Rund 180 Anträge wurden eingereicht, von der Ethikkommission geprüft und genehmigt.
Stammzell-Forschung kommt den Patienten zu Gute
Nach Einschätzung des Ulmer Wissenschaftlers Alexander Kleger wären viele Fortschritte in der Forschung bei reiner Verwendung etwa von Maus-Stammzellen nicht möglich gewesen. Als Arzt möchte er Ergebnisse erzielen, die den Patienten helfen.
"Die embryonale Stammzellenforschung hat zahlreiche Durchbrüche vor allem in der regenerativen Medizin erreichen können, die undenkbar gewesen wären ohne diese Technologie."