Die Staatsanwaltschaft hat den Mordvorwurf nach dem tödlichem Autorennen fallengelassen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand, dpa)

Staatsanwaltschaft spricht von Autorennen mit Todesfolge

Haftstrafe im Prozess um Raser von Monheim gefordert

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Im Prozess gegen den Raser von Monheim (Kreis Donau-Ries) hat die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte einen tödlichen Unfall verursacht.

Siebeneinhalb Jahre Gefängnis - das war die Forderung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch im Prozess um den Raser von Monheim. Der 28-jährige Angeklagte hatte im April 2021 einen tödlichen Unfall verursacht. Die Staatsanwaltschaft bewertete die damalige Raser-Fahrt mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde als Autorennen mit Todesfolge.

Mordvorwurf nach tödlichem Autorennen fallen gelassen

Von dem ursprünglichen Mordvorwurf rückte die Anklage ab. Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar. Die Verteidigung beantragte maximal vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung. Der 28-jährige Angeklagte hatte im April 2021 bei Monheim die Kontrolle über seinen PS-starken Wagen verloren und war mit dem Auto einer vierfachen Mutter zusammengestoßen. Die 54-Jährige starb. Das Urteil in dem Raser-Prozess soll am 17.November fallen.

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