Keine Rechtfertigung mehr für Berufsverbot

Landrat Scheffold fordert Ende der Impfpflicht in Gesundheitsberufen

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Torsten Blümke

Die allgemeine Impfpflicht ist zunächst gescheitert. Der Landrat des Alb-Donau-Kreises, Heiner Scheffold, fordert deshalb, auch die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu überprüfen.

Nach Meinung von Heiner Scheffold (parteilos), dem Landrat des Alb-Donau-Kreises, darf die Impfung nicht mehr Grundlage für Berufsverbote in Gesundheitseinrichtungen sein. Derzeit verfügbare Corona-Impfstoffe würden zwar vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen, dennoch könne das Virus auch durch Geimpfte übertragen werden, so Scheffold. Der Landrat ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft.

Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises (Foto: SWR)
Landrat Heiner Scheffold (parteilos) fordert ein Ende der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Impfpflicht nicht auf Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen abschieben

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei immer im Kontext einer allgemeinen Impfpflicht als erste Stufe auf dem Weg zur allgemeinen Impfpflicht gesehen worden, schreibt Scheffold in einer Mitteilung: "Nachdem die allgemeine Impfpflicht gescheitert ist, darf die Verantwortung nun nicht allein auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken und anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden", heißt es darin.

Bund soll Gesetz über einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen

Scheffold spricht sich deshalb in der derzeitigen Lage für eine gesetzliche Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus und erwartet vom Bund, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich durchgeführt wird. Zudem sei der Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung der Impfpflicht nicht mehr zu rechtfertigen.

Rund 120 Einrichtungen haben fehlende Impfnachweise gemeldet

Allein in Ulm und im Alb-Donau-Kreis hätten bis zum Stichtag 16. März 120 Arztpraxen, Pflegeheime und Kliniken rund 1.400 fehlende Impfnachweise von Beschäftigten an das Gesundheitsamt gemeldet, schreibt Scheffold.

Dabei entscheiden die Gesundheitsämter jeweils im Einzelfall, welche Schritte eingeleitet werden. Jedes dieser Verfahren sei ein aufwändiger Verwaltungsakt, so Scheffold: "Der immense Aufwand, die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchzusetzen, ist aufgrund der fehlenden Sinnhaftigkeit momentan nicht mehr gerechtfertigt."

Die meisten Beschäftigten sind geimpft

Der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei sich jedoch bewusst, mit welch hoher Verantwortung ihre Arbeit verbunden sei und nehme diese auch wahr. Das zeige beispielsweise die Impfquote der Pflegeheime im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm: Dort seien rund 90 Prozent der Beschäftigten mindestens zweifach geimpft, 65 Prozent hätten eine Auffrischungsimpfung erhalten, so Scheffold.

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