Nach dem Prozess um ein zu Tode gequältes Kleinkind aus Bopfingen (Ostalbkreis) haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Der 33-jährige Lebensgefährte der Mutter des Jungen war vom Landgericht Ellwangen zu 14 Jahren Haft wegen Totschlags und schwerer Misshandlung verurteilt worden. Eine der beiden Verteidigerinnen hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf eine Haftstrafe von zwei Jahren plädiert, ihre Kollegin im Fall von Misshandlung auf vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Anträge auf Revision seien fristgerecht eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Gerichts dem SWR. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils hätten die Beteiligten einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Dann wird die Sache an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeben. Bei der Revision werden Urteil, Verhandlungsprotokoll und Revisionsanträge auf Rechtsfehler hin untersucht.
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