Der 64-Jährige aus dem Kreis Günzburg gestand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Memmingen all seine Taten: Demnach hatte er zwischen September 2020 und April 2021 mehr als 140 kinderpornografische Bilder über Chats im Internet verbreitet.
Beamte der Zentralstelle Cybercrime Bayern hatten im Mai vergangenen Jahres bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten mehr als 150.000 Dateien mit entsprechenden Inhalten gefunden, unter anderem auf Festplatten, USB-Sticks und anderen Datenträgern.
Staatsanwaltschaft forderte höhere Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert - also rund ein Jahr mehr, als der Mann erhalten hat. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre Gefängnis plädiert. Dann hätte die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden können.