Der Angeklagte neben seinen Rechtsanwälten am Landgericht Ellwangen: Ein 33-jähriger Mann muss wegen Totschlags an einem zweijährigen Kind aus Bopfingen 14 Jahre ins Gefängnis. (Foto: SWR, Kristina Priebe)

Urteil am Landgericht Ellwangen

Nach Tod eines zweijährigen Jungen in Bopfingen: Angeklagter muss 14 Jahre ins Gefängnis

Stand
AUTOR/IN
Frank Polifke
Frank Polifke (Foto: SWR, SWR - Alexander Kluge)

Im Prozess um die Tötung eines zweijährigen Jungen aus Bopfingen ist der Angeklagte am Mittwoch zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft wurde fallen gelassen.

Das Landgericht Ellwangen hat einen 33-jährigen Mann wegen Totschlags und schwerer Misshandlung eines zweijährigen Jungen zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lebensgefährte der Mutter den Jungen so schwer misshandelte, dass das Kleinkind an den Verletzungen starb. Ein Mediziner der Universitätsklinik Würzburg hatte am vergangenen Prozesstag in seinem Gutachten erklärt, dass der Junge einen Abriss des Dünndarms erlitten hatte und an inneren Verletzungen starb.

Unterschiedliche Sicht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Im Plädoyer hatte der Staatsanwalt am Dienstag eine Verurteilung des 33-jährigen Angeklagten wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe aus Hass gehandelt und mit einem Tritt in den Bauch den Tod des Kindes verursacht, so die Sicht des Staatsanwaltes. Der 33-Jährige habe dabei vorsätzlich gehandelt und den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.

Der Staatsanwalt stützte sich bei seiner Einschätzung unter anderem auf die Aussagen der Geschwister des Opfers. Der Angeklagte habe sich, um dem Kind die Windeln zu wechseln, mehrfach mit ihm ins Wohnzimmer verzogen und dabei die Tür geschlossen. Kurz danach seien dann Kreischen und Schreien zu hören gewesen. Der kleine Junge habe danach regelmäßig Beulen, blaue Flecken oder geschwollene Wangen gehabt. Der Angeklagte erklärte das damit, der Junge sei vom Sofa oder vom Tisch gefallen beziehungsweise - im Fall der geschwollenen Wangen - zuvor beim Zahnarzt gewesen.

Verteidigung plädiert auf Körperverletzung

Die Verteidigerinnen des Angeklagten plädierten dagegen auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung und eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren. Sie kündigten nach der Urteilsverkündung am Mittwoch Revision an. Für sie sei es nicht bewiesen, dass der 33-jährige Angeklagte den tödlichen Tritt in den Bauch des Kindes ausgeführt habe. Auch ein Hass des Angeklagten auf den Jungen oder dessen Vater - auch dieses Motiv stand lange Zeit im Raum - sei nicht erwiesen.

Die Verteidigung sieht die Mutter des Kindes und einen Bruder des Jungen mit einer geistigen Behinderung als mögliche Täter. Die Mutter habe sich schon vor ihrer Beziehung mit dem Angeklagten von ihrem jüngsten Kind distanziert, so die Verteidigung. Sie habe keinerlei Interesse an dem Jungen gehabt und auch seine Verletzungen relativ unbeteiligt zur Kenntnis genommen. Auch am Abend der Tat habe sie sich nur wenig überrascht gezeigt und sich kaum nach seinem Zustand erkundigt.

Der Bruder wiederum - der zweitälteste - sei schon zuvor mit aggressivem Verhalten und Gewalttätigkeiten aufgefallen. Er hat eine geistige und möglicherweise auch motorische Behinderung. Über ihn sagte sein älterer Bruder, er würde "leicht ausrasten". Und er habe seinen kleinen Bruder - das Opfer - "wie eine Puppe" behandelt. Heißt in diesem Fall - gefühllos und grob. Nach Einschätzung der Verteidigung hatte er auch Grund zur Eifersucht auf seinen kleinen Bruder: Der habe all die Aufmerksamkeit erhalten, die ihm selbst verwehrt blieb. Zwar nicht von seiner Mutter, aber von Pflegeeltern - und letztlich auch vom Angeklagten.

Gericht: Mögliches Motiv Ähnlichkeit zum leiblichen Vater

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass der Angeklagte für den Tod des Jungen verantwortlich ist. Ein mögliches Motiv für die Gewaltausbrüche könnte laut Staatsanwaltschaft gewesen sein, dass der Junge den Angeklagten an den von ihm gehassten leiblichen Vater erinnert haben soll.

Mehr zum Thema

Ellwangen

Dritter Prozesstag beendet Zu Tode misshandeltes Kind: Mutter schweigt im Prozess vor dem Landgericht Ellwangen

Vor dem Landgericht Ellwangen war am Mittwoch Mutter des getöteten Zweijährigen aus Bopfingen als Zeugin geladen. Gegen sie wird derzeit ebenfalls ermittelt.