Der Verteidiger der Angeklagten aus Oberstadion (Alb-Donau-Kreis) verlas zur Prozessfortsetzung am Freitag eine Erklärung vor dem Landgericht Ulm. Darin bereute die 36-jährige Mutter die Tat. Sie würde sie gern rückgängig machen, hieß es weiter.
Erklärung der angeklagten Mutter: Angaben zum Tatgeschehen
Sie sei verzweifelt gewesen, habe sich von ihrem Mann trennen wollen und sich mit ihren Problemen allein gelassen gefühlt. Laut psychiatrischem Gutachten hatte die Frau in den Tagen vor der Tat zudem Streit mit ihren Eltern.
Da sie keine Alternative gesehen habe, habe sie sich zum Suizid entschieden und auch dazu, ihre Kinder zu töten. Sie habe dann ihre Kinder mit Helium und einer Tüte über dem Kopf erstickt. Der Versuch bei sich selbst sei jedoch gescheitert. Darauf habe sie versucht, sich anderweitig zu töten.
Zum Prozessauftakt Ende Oktober hatte die angeklagte Mutter noch keine Aussage gemacht. Der Oberstaatsanwalt hatte bereits vor knapp zwei Wochen von "einer belastenden familiären Situation" der Frau gesprochen. Das Gericht will unter anderem klären, inwiefern die Angeklagte schuldfähig ist.
Anklage gegen 36-jährige Mutter lautet auf Mord
Die Angeklagte soll Ende April ihren beiden Kindern Mund und Nase abgedeckt und zugleich Heliumgas zugeführt haben. Die beiden Kinder, drei und sechs Jahre alt, erstickten. Das Gas soll die Mutter wenige Tage vor der Tat in einem Baumarkt besorgt haben.
Zum Prozessauftakt war die 36-Jährige aus der Gemeinde Oberstadion (Alb-Donau-Kreis) in Handschellen in den Saal geführt worden. Der Prozess war dann aber nach Verlesung der Anklageschrift vertagt worden. Der Vorsitzende Richter gab an, dass ein psychiatrischer Sachverständiger wegen eines anderen Verfahrens am ersten Prozesstag nicht teilnehmen könne. Da die Angeklagte bereits seit rund einem halben Jahr in Untersuchungshaft sei, habe man den Prozess jedoch begonnen.
Zur Tatzeit im April dieses Jahres lebte die Angeklagte, von Beruf Erzieherin, gemeinsam mit den beiden Kindern und ihrem Ehemann in einem Haus. Das Paar wollte sich trennen.

Vater ist Nebenkläger
Der Vater hatte die beiden Kinder in der gemeinsamen Wohnung in Oberstadion tot aufgefunden. Nach der Mutter war anschließend mit einem Großaufgebot gefahndet worden, sie wurde kurze Zeit nach der Tat festgenommen. Zu dem Zeitpunkt war sie nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christof Lehr stark unterkühlt, zudem wies sie Schnittwunden auf. Die 36-Jährige soll nach Angaben des Ulmer Landgerichts nach der Tat versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Der Vater der zwei Kinder tritt als Nebenkläger auf. Für den Prozess sind bis zum 10. Dezember sechs Verhandlungstage angesetzt.