Das Gericht habe während des Prozesses viele Theorien entwickelt, was in Amstetten im vergangenen November passiert sein könnte, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Doch Theorien müssten bewiesen werden, das sei in einigen Punkten nicht möglich gewesen. Für das Gericht stehe lediglich fest, dass der Angeklagte seinen Bekannten vergewaltigt hat.
Wo das Opfer, ein 35-jähriger Mann, mit mehr als fünf Promille Alkohol im Blut starb, ließ sich im Prozess nicht nachweisen. Auch nicht, ob der Mann, als er auf einem Feld an einem Waldrand bei Amstetten abgelegt wurde, schon tot war oder nicht.
Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen weit auseinander
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch. Er sagte vor dem Landgericht Ulm, dass es nicht bewiesen sei, dass der 30-Jährige eine Tötungsabsicht hatte.
Obduktion: Opfer aus Amstetten wurde misshandelt
Der Angeklagte hatte sich nach der Tat laut Staatsanwaltschaft nach Portugal abgesetzt, wurde jedoch eine Woche später festgenommen und ausgeliefert. Der 30-Jährige hatte sich während der Verhandlungen selbst nicht zur Tat geäußert. Es waren mehrere Zeugen vernommen worden, unter anderem Polizeibeamte und Sachverständige, aber auch Zeuginnen und Zeugen aus dem familiären Umfeld des Angeklagten. Eine Obduktion hatte im Vorfeld ergeben, dass das 35-jährige Opfer vergewaltigt worden war.