Landgericht Ulm: Behörden haben doch Kontakt zu dem untergetauchten Vergewaltiger aus Illerkirchberg. (Foto: IMAGO, IMAGO Arnulf Hettrich)

Behörde sucht 30-Jährigen

Bewährungshilfe hat Kontakt zu verurteiltem Straftäter aus Illerkirchberg

Stand

Eine Behörde sucht den verurteilten Straftäter aus Illerkirchberg, die Bewährungshilfe hat allerdings Kontakt zu ihm. Das bestätigt nun das Landgericht Ulm.

Der als verschwunden geltende Straftäter aus Illerkirchberg ist offenbar nicht untergetaucht. Auf Anfrage bestätigt das Landgericht Ulm dem SWR, die Bewährungshilfe habe Kontakt zum dem 30-jährigen Mann. Zuvor hatte das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, weil er seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist.

Der 30-Jährige hatte mit anderen Männern 2019 ein 14-jähriges Mädchen in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg vergewaltigt und musste deswegen eine Gefängnisstrafe absitzen. Seit Anfang 2022 hat der Mann die Haftstrafe verbüßt und ist wieder zurück in Illerkirchberg. Für ihn gelten verschiedene Auflagen von unterschiedlichen Behörden.

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Führungsaufsichtsstelle und Ausländerbehörde für Straftäter zuständig

So steht der 30-Jährige seit seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht, ist also die Bewährungshilfe für ihn zuständig. Das teilten die Landgerichte Ulm und Karlsruhe dem SWR mit. Damit werde seine Wiedereingliederung koordiniert und überwacht. Auch wenn eine unmittelbare, persönliche Betreuung nicht stattfindet, bestehe Kontakt zwischen dem Afghanen und der Bewährungshilfe. Medienberichten zufolge hält sich der Mann im Nachbarkreis auf. Diese Angabe konnte keine der zuständigen Stellen bestätigen.

Zusätzlich zur Bewährungshilfe hatte der verurteilte Straftäter die Auflage von der Ausländerbehörde, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und im Alb-Donau-Kreis zu bleiben. Hintergrund ist, dass der Mann eigentlich abgeschoben werden soll. In so einem Fall greift das Aufenthaltsgesetz. Laut Regierungspräsidium Tübingen kam der Afghane seiner Meldepflicht nicht mehr nach.

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Nicht untergetaucht, aber gesucht: Was ist passiert?

Am 12. Januar wurde die Untere Ausländerbehörde, angegliedert am Landratsamt Alb-Donau-Kreis, informiert, dass der Aufenthaltsort des Afghanen unbekannt sei. Bei einer Kontrolle seiner Wohnung wurde der 30-Jährige nicht angetroffen. Er wurde umgehend zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, so eine Sprecherin des Landratsamtes. Das schlage bundesweit bei der Polizei auf. Ein Standardverfahren.

Warum die Polizei nicht mit der Bewährungshilfe kommuniziert und warum an dieser Stelle keine Überprüfung stattgefunden hat, das kann die Sprecherin des Landratsamtes nicht sagen. Die Ausländerbehörde sei nur für das "Gesuch der Aufenthaltsermittlung" zuständig. Das Polizeipräsidium Ulm gibt auf diese Frage keine Antwort.

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