Die männlichen Küken bei Hühnerrassen, die für das Eierlegen gezüchtet wurden, sind wirtschaftlich kaum rentabel. Das wurde ihnen zum Verhängnis. Meist wurden sie gleich nach dem Schlüpfen vergast oder - seltener in Deutschland - geschreddert. Das ist nun verboten und bringt den Markt in Aufruhr.
Im Ausland gilt das Tötungsverbot nicht
Josef Wohlfrom schaut mit Sorge auf die Betriebe, die mit der Aufzucht von Legehennen ihr Geld verdienen. Der stellvertretende Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg aus Ellwangen sieht vor allem Brütereien bedroht.
„Die Auswirkungen sind soweit dramatisch. Die wenigen Brütereien, die wir noch hier in Baden-Württemberg haben, stehen vor großen Problemen. Sie müssen, wenn Sie die Junghennen an die eierlegenden Betriebe verkaufen, die Junghennen um circa vier Euro teurer verkaufen, weil dieses Geld gebraucht wird, um den Bruderhahn aufzuziehen.“
Dieses Problem haben Brütereien in Polen oder der Ukraine nicht, sagt Wohlfrom. Sie können die Küken damit billiger verkaufen als ihre deutschen Mitbewerber.

Am Ende haben die Verbraucherinnen und Verbraucher ein gewichtiges Wörtchen mit zu reden haben. Wenn Sie nur Eier von Betrieben kaufen, die sich an das Kükentötungsverbot halten, wird das Modell zum Erfolg werden, ist sich Julian Frey aus Uttenweiler im Kreis Biberach sicher. Er hat 9.000 Legehennen. Für die musste kein männliches Küken sterben. Frey gibt die jungen Hähne an einen befreundeten Betrieb ab, der sie mästet, schlachtet und das Fleisch verkauft.
Mästen der jungen Hähne bringt keinen Gewinn
Das ist trotzdem ein Minusgeschäft und Eier aus dieser Haltungsform - ohne Kükentöten - sind etwa 30 Cent teurer pro Zehnerpackung. Die müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen, wenn es Ihnen der Tierschutz wert ist, so Frey. Erkennen kann man diese Eier beim Einkaufen daran, dass das Verschonen der männlichen Küken auf der Verpackung angepriesen wird. Wenn da nichts steht, so Frey, musste das männliche Küken höchstwahrscheinlich sterben.