Kein Freedom Day in Bayern und Baden-Württemberg

Corona-Regeln: Das gilt in Ulm, das in Neu-Ulm

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AUTOR/IN
Maja Nötzel

Bundesweit sind zum 20. März viele Corona-Regeln gefallen, nicht jedoch in Baden-Württemberg und Bayern. Aber auch hier gibt es Unterschiede.

In Bayern müssen Grund- und Förderschüler seit Montag keine Masken mehr am Platz im Unterricht tragen. Eine Woche später fällt dann auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen weg. Allerdings auf Gängen und Toiletten, den so genannten Begegnungsflächen, bleibt es bei der Maskenpflicht für alle.

Ein Mensch trägt in einer Hand FFP2-Maske und Einkaufstüte. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Christophe Gateau)

In Baden-Württemberg müssen alle Schülerinnen und Schüler zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist im Unterricht noch Maske tragen.

Testungen an Schulen

Die regelmäßigen Tests in bayerischen Schulen und Kitas bleiben nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums im bisherigen Umfang erhalten. Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs werden in Bayern weiterhin zweimal pro Woche per PCR-Pooltest getestet, plus einem zusätzlichen Schnelltest wöchentlich. In höheren Klassenstufen gibt es drei Schnelltests pro Woche.

In Baden-Württemberg werden die Testungen an den Schulen angepasst. Ab dem 21. März wird es an den Schulen in Baden-Württemberg nur noch zwei statt wie bisher drei Corona-Tests pro Woche geben. Außerdem entfallen die sogenannten Wiedereintrittstestungen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach einem Infektionsfall.

Private Treffen und Veranstaltungen

In Bayern und Baden-Württemberg  entfallen ab sofort alle Kontaktbeschränkungen sowie die Personenobergrenzen für öffentliche Veranstaltungen. Bis zum 2. April bleibt es aber bei den 2G-, 2Gplus und 3G-Zugangsregeln für Restaurants und Clubs sowie bei der Maskenpflicht in Innenräumen und im Handel.

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