Das Wichtigste ist: Die aus Umweltschutzgründen stillgelegten Holzöfen dürfen nur dann wieder angefeuert werden, wenn sie als Ersatz oder Ergänzung einer Gasheizung eingesetzt werden. Als Ersatz für Ölheizungen oder andere Heizungsarten dürfen sie jedoch nicht benutzt werden, teilte eine Sprecherin mit.
Außerdem dürfe die Anlage noch nicht abgebaut worden sein. Bei der Stilllegung müsse darüber hinaus schriftlich erklärt worden sein, dass der Holzofen für den Notbetrieb vorgehalten werde. Bei der Wiederinbetriebnahme müssen das Landratsamt und der zuständige Bezirkskaminkehrermeister informiert werden.
Allgemeinverfügung für alte Holzöfen gilt ein Jahr lang
Grundlage für die Wiederinbetriebnahme alter Holzheizungen ist eine Vereinbarung des bayerischen Umweltministeriums mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk. Die Wiederinbetriebnahe - etwa alter Kachelöfen - ist auf Notlagen beschränkt, also wenn beispielsweise kein Gas mehr zur Verfügung steht oder die Fernwärmeversorgung ausfällt.
Die bayerischen Kreise erlassen dafür derzeit Allgemeinverfügungen, die aufwändige Einzelfallentscheidungen überflüssig machen. Die Regelung gilt vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023.