Das Landgericht Ulm verurteilte den 25-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren und zwei Monaten. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August vorigen Jahres in einer Asylunterkunft in Dietenheim (Alb-Donau-Kreis) seinen Mitbewohner schwer verletzt hat. Der damals 24-Jährige hat mehr als 18 Mal auf sein Opfer eingestochen.
Der Angeklagte hatte laut Gericht nach der Tat Handy und Bargeld aus dem Zimmer des bewusstlosen Opfers mitgenommen. Daher wurde er neben versuchten Mordes auch wegen Diebstahls verurteilt. Der Angeklagte war nach seiner Tat zunächst geflüchtet. Die Polizei konnte ihn im Raum Mannheim festnehmen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten geringere Haftstrafen
Mit dem Urteil liegt das Gericht über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre, Verteidigung höchstens sieben gefordert.