Die Infektionen ließen sich laut Gesundheitsamt nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteilten sich diffus auf zahlreiche Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen. Der 7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner liege im Stadtkreis Ulm stabil über dem Wert von 100. Damit bleibe kein Spielraum. Auch die Landesregierung habe aktuell noch einmal die Wichtigkeit der "Notbremse" betont und deren konsequente Anwendung angeordnet.

Ab Dienstag wieder viele Läden geschlossen
Ab Dienstag (30. März 2021) ist im Stadtkreis Ulm das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel ("Click and Meet") wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des "Click and Collect" aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel. Auch Museen und Galerien sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo- und Piercingstudios müssten wieder schließen. Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport.
Friseure, Blumenläden, Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Nicht betroffen sind Blumengeschäfte, Bau-und Gartenmärkte sowie Friseure, Fahr- und Flugschulen. Auch Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Für Ansammlungen und private Zusammenkünfte gilt grundsätzlich die Beschränkung auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen.
Auch in anderen Teilen der Region strengere Vorschriften
Auch in anderen Teilen der Region gelten wegen steigender Corona-Zahlen wieder strengere Vorschriften. Im Kreis Dillingen ist das Einkaufen ab Montag (29.3.) nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Das gleiche gilt ab Dienstag im Kreis Neu-Ulm. Im Kreis Günzburg müssen die Geschäfte wie in Ulm ganz schließen. Nur vorbestellte Ware dürfen Kunden abholen.