Die Evangelische Heimstiftung übt scharfe Kritik an der Gesundheitsbehörde im Alb-Donau-Kreis: Es geht um Bußgeldbescheide an Pflegekräfte ohne Immunitätsnachweis. Das Landratsamt in Ulm hat Bescheide an insgesamt 80 Pflegekräfte geschickt, die nicht gegen Corona geimpft waren. Die Evangelische Heimstiftung will dies so nicht hinnehmen.
Ein Fallbeispiel: Emma (Name von der Redaktion geändert) ist Altenpflegerin im Alb-Donau-Kreis, in einem Pflegeheim der Evangelischen Heimstiftung. Im Oktober wurden gegen sie und zwei Kolleginnen Bußgeldverfahren eingeleitet. Begründung des Landratsamtes: Sie habe sich "besonders hartnäckig" verhalten. Das kostet sie nun 300 Euro.
Für die Pflegerin ist das Bußgeld ein herber Schlag: "Ich bin nur Teilzeitkraft hier. Und 300 Euro sind 30 Prozent von meinem Lohn", rechnet sie vor. "Ich habe alles probiert und jetzt meine Grenze erreicht. Und ich will nicht mehr."
Auch ihr Chef, der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung Bernhard Schneider, hält das Vorgehen der Behörde für ungerecht. Es sei nicht nachvollziehbar, dass jetzt Bußgelder verhängt werden. Und im nächsten Jahr ist die Regelung überholt: "Im Januar darf jeder arbeiten, egal ob er sich geimpft hat oder Corona-Leugner ist. Da spielt das überhaupt keine Rolle mehr", so Schneider.
Pflegerin legt Widerspruch ein
Eigentlich hätte gegen die Pflegerin Emma laut Gesetz sogar ein Tätigkeitsverbot durchgesetzt werden müssen. Wegen des Personalmangels durfte sie aber weiterarbeiten. Den Bußgeldbescheid bekam sie nur einen Tag nachdem das Tätigkeitsverbot aufgehoben wurde. Sie legte Widerspruch ein. Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises äußerte sich gegenüber dem SWR nur schriftlich.
In der Stellungnahme heißt es: "Diese Verfahren konzentrieren sich auf Personen, welche sich besonders vehement und hartnäckig verhalten haben. Die Umsetzung ist landesweit geregelt und kann nicht eigenmächtig eingestellt werden, solange das Sozialministerium des Landes die Bußgeldverfahren nicht aussetzt."
Bußgeldbescheide: Große Unterschiede zwischen den Landkreisen
Aber landesweit einheitlich wird die Angelegenheit trotzdem nicht gehandhabt. Wie konsequent ein Verstoß gegen die Impfpflicht geahndet wird, hängt offenbar vom Landkreis ab.
- Der Alb-Donau-Kreis hat nach eigenen Angaben mehr als 1.600 Personen aufgefordert, einen Impfnachweis zu erbringen. Gegen 80 von ihnen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Im Landkreis Ludwigsburg wurden nach Kreisangaben 186 Bußgelder verhängt
- Der Ostalbkreis hingegen hat laut einer Sprecherin kein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet, ebensowenig der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Dabei gibt es dort 4.000 Pflegekräfte ohne Impfnachweis.
Evangelische Heimstiftung hofft auf "menschliche Betrachtung"
Zurück zum Alb-Donau-Kreis: Der Geschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, Bernhard Schneider, hofft auf ein Ergebnis zugunsten der Pflegekräfte: "Wir müssen weg von einer verwaltungstechnischen Betrachtung hin zu einer menschlichen Betrachtung der Situation. Das heißt für die Mitarbeitenden, einfach den Bußgeldbescheid aufheben. Das wäre gerecht und würde sicherlich die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen."