Gmünds OB Arnold gibt Regelverstoß zu

So viel verdienen Schwäbisch Gmünd und Ulm an den Corona-Bußgeldern

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Isabella Hafner
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Sarah Umla

Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen hat den Gemeindekassen Geld und den Amtsgerichten Fälle eingebracht. Auch der Schwäbisch Gmünder Oberbürgermeister Arnold brach die Regeln.

Maskenpflicht in Ulm (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)
Wer etwa gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Richard Arnold (CDU) hat es selbst erwischt. Kürzlich auf dem Europa-Aktionstag auf dem Johannisplatz in Schwäbisch-Gmünd hielt sich der Oberbürgermeister nicht an die Corona-Regeln und muss jetzt auch finanziell büßen. "Im Eifer des Gefechts habe ich den Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten. Das sieht man auch auf einem Foto und das wurde zur Anzeige gebracht", sagte Arnold. Auch ein Maske trug der OB bei der Veranstaltung nicht.

"Es war wirklich ein Versehen. Wir haben Regeln und auch ein Oberbürgermeister hat sich an diese Regeln zu halten", so der Politiker. Rund 100 Euro muss er wohl in die Gemeindekasse zahlen. Seine Stadt profitiert davon - und zwar von all den Sündern, die in den letzten eineinhalb Jahren an bestimmten Orten keine Maske getragen, gegen das Kontaktverbot und die Ausgangsbeschränkung verstoßen haben.

So teuer ist der Corona-Regelbruch

Die meisten Bußgelder liegen gemäß der Corona-Verordnung des Landes zwischen 50 und 200 Euro. Das Ordnungsamt Schwäbisch Gmünd hat bisher rund 180.000 Euro eingenommen. Fast doppelt so viel, nämlich mehr als 300.000 Euro, sind es in Ulm. Bisher sei jedoch nur eine Teilsumme - rund 200.000 Euro - gezahlt worden, sagte die Sprecherin der Stadt, Marlies Gildehaus. Bei manchen laufe noch das Verfahren, andere fragen nach Ratenzahlung oder Umwandlung zu Arbeitsstunden. "Davon haben vor allem Jugendliche Gebrauch gemacht", erläutert Gildehaus.

Nachdem sich in den letzten Monaten die Regeln ständig geändert haben, war es nicht nur für Bürgerinnen und Bürger schwierig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Auch das Ordnungsamt hatte und hat nicht immer einen einfachen Job. "Es gibt Tatbestände, die sind einfach nachzuweisen - zum Beispiel die Teilnahme an einer Corona-Party. Schwieriger ist es, wenn es um einen zu geringen Mindestabstand geht", so Gildehaus.

Verfahren wegen Corona-Regel-Verstöße

Auch wenn manche Corona-Regeln seit dem letzten Lockdown nicht mehr gelten, die Verstöße werden von Bußgeldbehörden noch verfolgt. Manchmal legen die Betroffenen auch Einspruch ein.

Am Amtsgericht Aalen wurden im letzten Halbjahr im Schnitt fünf Verfahren pro Monat behandelt. Dem Bußgeld wurde beispielsweise widersprochen, weil der Betroffene der Meinung war, seine Maske sei nicht verrutscht, sondern hätte doch richtig gesessen. Oder die Person aus einem zusätzlichen Haushalt, die mit am Tisch im Restaurant saß, sei nur zum Abholen vorbeigekommen.

Bei den Verfahren in Heidenheim gehe es meist um verbotene Ansammlungen im öffentlichen Raum, sagt Rainer Feil, Direktor am Amtsgericht Heidenheim. "In rechtlicher Hinsicht sind die Fallkonstellationen fast immer klar. Beweisprobleme haben sich eher nicht gestellt", sagt er.

Bußgelder für Reiserückkehrer

Zurzeit verschicken die Ordnungsämter vor allem Bußgelder an Reiserückkehrer. Weil sie gegen Quarantäneregeln verstoßen oder bei ihrer Einreise keinen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis dabei haben. Auch das könnte den Gerichten im Herbst wieder Arbeit bescheren.

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