Die Vergabe der Bauplätze in einem Ulmer Neubaugebiet war rechtswidrig. Ein Ehepaar, das nicht zum Zuge kam, hatte geklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat ihnen jetzt vorläufig recht gegeben. 37 Bauplätze hatte die Stadt Ulm im Stadtteil Jungingen vergeben. Allerdings hat sie dabei gegen die Gleichbehandlung der 1.700 Interessenten verstoßen und das Verfahren war nicht transparent genug, so die Entscheidung aus Sigmaringen. Das Verwaltungsgericht bemängelt gleich mehrere Punkte in den Vergaberichtlinien der Stadt: Unklar sei die Regelung, die Familien mit Kindern bevorzugen soll, unklar auch die Bewertung einer ehrenamtlichen Tätigkeit und die Kriterien, die Ortsansässigen einen Vorteil verschaffen soll. Die Stadt Ulm prüft nun, ob sie Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegt oder das Vergabeverfahren für das Baugebiet "Unter dem Hart, Teil 2" neu aufrollt.
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