Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat im Streit um die Vergabe von 37 Bauplätzen in Ulm-Jungingen der Stadt recht gegeben. Im Vergabeverfahren unterlegene Bewerber hatten geklagt. Es war bereits der zweite Anlauf für einen Verkauf der städtischen Grundstücke. Gegen die erste Vergabe hatte es einen erfolgreichen Widerspruch gegeben. Die Stadt musste das Verfahren neu aufrollen.
Beim zweiten Anlauf hatten sich zwar deutlich weniger Bewerber gemeldet als beim ersten, es gab aber immer noch 900 Interessenten. Eine Familie mit vier Kindern hatte dieses Mal geklagt, weil bei der Bewertung der Bewerber bis zu drei Kinder berücksichtigt wurden. Das Verwaltungsgericht gab in seinem Beschluss aber dem Vorgehen der Stadt Recht.
Stadt Ulm hat bei der Gewichtung der Kriterien zur Vergabe viel Spielraum
Die Stadt hatte beim zweiten Verfahren Punkte für verschiedene Aspekte wie Ortsansässigkeit und Kinder vergeben, allein der Aspekt "Kinder" bekam dabei die höchste Punktezahl, so das Gericht. Wie Ulm einzelne Aspekte in diesem Punktekatalog gewichtet, sei allerdings Sache der Stadt. Ein Begrenzung der Punktevergabe auf drei Kinder sei deswegen gerechtfertigt, weil die Stadt neben Familien auch Bewerbern ohne Kinder eine Chance auf einen Bauplatz geben wollte.
Beschluss zur Bauplatzvergabe Ulm-Jungingen noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Er könne innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim angefochten werden. Würde das nicht passieren, könnten die Kläger erneut Rechtsmittel ergreifen, dann wäre aber der Weg für die Stadt frei, die Grundstücke zu vergeben.