In Baden-Württemberg gibt die Kontaktsperre die Regeln vor, in Bayern sind es die Ausgangsbeschränkungen. Aber was darf man wo? Was ist in Ulm erlaubt und in Neu-Ulm verboten?

Nachfrage bei Holger Stabik vom bayerischen Polizeipräsidium Schwaben. Darf denn ein Württemberger einen Ausflug ins bayerische Allgäu machen? Antwort: "Grundsätzlich ja". Denn die bayerische Verordnung gelte in erster Linie für die Bayern. "Wenn man aus Ulm, also Baden-Württemberg, ins Bayerische fährt, dann ist die Fahrt kurioserweise nicht unter Strafe gestellt", erklärt Stabik.
"Es ist nicht einfach, aus einer Rechtsverordnung, die nur aus zwei Seiten besteht, für jede Lebenslage die passende Antwort parat zu haben."
Auch wenn ein solcher Ausflug erlaubt ist, setzt die Polizei setzt dennoch auf die Vernunft der Menschen und appelliert an die Bürger, "das schöne Wetter im näheren Umfeld um das eigene Anwesen herum zu genießen".
Spazierengehen mit einer "haushaltsfremden Person" erlaubt
Spazierengehen ist in Bayern seit dem 20. April "mit einer weiteren haushaltsfremden Person" erlaubt. Damit gleicht der Freistaat seine Regelung dem Nachbarland Baden-Württemberg an. Dort steht in der Verordnung, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum "alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet" ist.
Unterschiede beim Motorradfahren
Unterschiede gibt es beim Motorradfahren: In Baden-Württemberg ist das durchaus erlaubt, in Bayern dagegen darf ein Motorradfahrer nur dann unterwegs sein, wenn er für die Fahrt triftige Gründe hat - Einkaufen, Arbeit oder Arzt. Reine Ausflugsfahrten: verboten.
Hohe Bußgelder in Baden-Württemberg und Bayern
Eines haben die beiden Bundesländer gemeinsam: Wer in Baden-Württemberg oder Bayern gegen die Corona-Regeln zum wiederholten Male verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Unterschiedliche Regelungen in der Corona-Pandemie hatten vor allem in Grenzgebieten wie der Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm in den vergangenen Wochen immer wieder für Ärger gesorgt.