Das Amtsgericht Dillingen (Bayern) hat einen Antrag der Eltern des Kindes abgewiesen. Sie wollten das Sorgerecht für das Mädchen zurückhaben. Das Mädchen war am 16. Oktober vergangenes Jahr nach dem Joggen nicht mehr zu seiner Pflegefamilie zurückgekehrt.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die leiblichen Eltern ihre Tochter illegal mitgenommen haben. Sie gehören zur umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme".

Gefahr für vermisste Shalomah
Nach Razzien bei den "Zwölf Stämmen" im Hofgut Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) war den Eltern des betroffenen Mädchens das Sorgerecht entzogen worden. Kinder waren dort immer wieder schwer gezüchtigt worden. Nach Ansicht des Familienrichters am Amtsgericht Dillingen hatten sich die Eltern von Shalomah nicht genügend von solchen Praktiken distanziert.
Die Elfjährige wohnte seit ihrem dritten Lebensjahr bei Pflegeeltern im Holzheimer Ortsteil Eppisburg (Kreis Dillingen). Seit ihrem Verschwinden im Oktober vorigen Jahres wird europaweit nach der Vermissten gefahndet.
Angehörige der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" hatten sich bei Shalomahs Pflegevater gemeldet, kurz nachdem das Mädchen verschwunden war. Im Auftrag des leiblichen Vaters teilten sie mit, dass es dem Kind gut gehe und es bei seinen Eltern sei.

"Zwölf Stämme" - Eltern und Kind erschienen nicht vor Gericht
Nachdem die Eltern über einen Anwalt bei Gericht beantragt hatten, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter zurückzuerhalten, hatte die Behörde im Gegenzug die Abweisung des Antrags auf Sorgerecht der Eltern beantragt. Zu einem Termin vor Gericht waren die Eltern und das Kind nicht erschienen. Was der Wille des Mädchens sei, habe man nicht erfahren können, hieß es. Die Begründung, man habe Angst vor einer möglichen Verhaftung gehabt, wurde als Entschuldigung vom Gericht ausgeschlossen.
Antrag auf "Rückführung des Kindes"
Die Behörden gehen davon aus, dass die Familie in Tschechien lebt - dort haben die "Zwölf Stämme" Niederlassungen. Die Befugnis der deutschen Behörden endet jedoch an der Grenze. Deshalb hat das Dillinger Jugendamt beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Rückführung des Kindes gestellt, damit beschäftigt sich derzeit ein tschechisches Gericht. Unabhängig davon wird nach dem Mädchen europaweit gefahndet - und gegen die Eltern ermittelt - wegen Kindesentziehung: Denn es besteht der Verdacht, dass sie ihre Tochter Mitte Oktober einfach mitgenommen haben.