Nachtbus vor dem Ulmer Rathaus (Foto: Pressestelle)

Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

3G in Bus und Bahn - das sagen die Verkehrsbetriebe der Region

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AUTOR/IN
Rainer Schlenz

Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen. Am Freitag hat es auch den Bundesrat passiert. Für die Verkehrsbetriebe der Region ist jedoch vieles ungeklärt.

Jetzt ist es beschlossene Sache: Das Infektionsschutzgesetz sieht die 3G-Regel für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr vor - zusätzlich zur Maskenpflicht. Dies wirft sowohl für die Verkehrsbetriebe also auch für Fahrgäste eine Reihe von Fragen auf.

Was bedeutet das Gesetz für die Fahrgäste?

"Wir müssen abwarten", das war der erste Satz von Sebastian Koch, Pressesprecher der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm. Die Konsequenzen für den Öffentlichen Personennahverkehr seien bislang "unklar". Das Gesetz verlangt 3G für alle Fahrgäste - heißt also: Jede und Jeder, der einen Bus oder eine Straßenbahn betritt, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Am Ehinger Tor in Ulm kontrollieren Polizistinnen und Polizisten die Einhaltung der Maskenpflicht in Bus und Bahn. (Foto: z-media, Ralf Zwiebler)
An Haltestellen, wie hier am Ehinger Tor in Ulm, hat die Polizei die Maskenpflicht kontrolliert. In Bus und Bahn jedoch sei sie nicht zuständig, so ein Sprecher.

Wie soll die 3G-Regel im Bus- und Bahnverkehr kontrolliert und durchgesetzt werden? Und vor allem: Wer ist für die Kontrolle zuständig?

Die Antwort ist so entscheidend wie ungeklärt. SWU-Sprecher Sebastian Koch fasst sich da kurz.

"Bei 3G können wir die Kontrolle nicht übernehmen."

Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm, so fährt Sebastian Koch fort, betrachten die Kontrolle über die Einhaltung der Corona-Regeln als "hoheitliche Aufgabe", sprich: sie müsste entweder von den kommunalen Ordnungsdiensten oder eben von der Polizei übernommen werden. Hinzu kommt: Die Stadtwerke könnten die Kontrolle schon aus personellen Gründen gar nicht übernehmen. Und was passiert bei Verstößen etwa gegen die 3G-Regel? Die SWU hätten "darauf keine Antwort". Noch komplizierter werde es bei der Schülerbeförderung. Widersetzten sich Schülerinnen und Schüler der 3G-Regel, dürften sie ja Bus oder Bahn gar nicht erst betreten. Wenn Verkehrsbetriebe den Transport verweigern, verstoßen sie jedoch gegen die Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler, so Koch.

Straßenbahn auf der Ulmer Kienlesbergbrücke (Foto: Pressestelle SWU)
3G in der Straßenbahn - ein Vorhaben, das nicht nur die Verkehrsbetriebe der Region für unrealistisch halten

Auch der Verkehrsverbund "OstalbMobil" mit Sitz in Aalen hält das Gesetz für unrealistisch. 3G, so sagt der Geschäftsführer Paul-Gerhard Maier, sei vom Prinzip her gut, aber praktisch nicht kontrollierbar.

"Eine Kontrolle durch die Busfahrer würde den Verkehr zum Erliegen bringen."

Die SWU verweisen also auf die Behörden. Wie haben denn Polizei und Ordnungsdienst auf die Frage der Zuständigkeit reagiert?

Keine der beiden Stellen betrachtet sich als zuständig. Das Polizeipräsidium Ulm sieht den "kommunalen Ordnungsdienst" primär in der Pflicht. Der Polizeivollzugsdienst sei jedenfalls nicht zuständig.

"Von der Polizei können Sie keine Antwort erwarten."

Quasi gleichlautend die Antwort des kommunalen Ordnungsdienstes in Ulm: Geht es um die Kontrolle von 3G in Bus und Bahn, sieht dessen Leiter, Rainer Türke, "überhaupt keine Zuständigkeit" bei seiner Behörde. Die Einhaltung der Maskenpflicht an Haltestellen habe man gemeinsam mit der Polizei kontrolliert. Innerhalb von Bus und Bahn sei eine Kontrolle jedoch undenkbar - schon aus personellen Gründen.

Stichwort Maskenpflicht an Haltestellen. Da gibt es ja derzeit Unterschiede dies- und jenseits der Donau.

In Baden-Württemberg lautet die derzeitige Regelung, dass Fahrgäste an Haltestellen eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In Bayern hingegen gebe es für die Haltestellen überhaupt keine Maskenpflicht, so Koch. Der SWU-Sprecher plädiert für eine einheitliche FFP2-Maskenpflicht in beiden Ländern. Dies sei erstens sicherer und zweitens nachvollziehbarer für die Fahrgäste.

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