Luftaufnahme von Ulm und Neu-Ulm (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Felix Kästle)

Verschärfungen in Baden-Württemberg und Bayern

"Alarmstufe II" und verschärfte Regeln in Bayern: Das gilt in Ulm, das in Neu-Ulm

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AUTOR/IN
Rainer Schlenz

In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch die "Alarmstufe II". Auch in Bayern sind die Corona-Regeln verschärft worden. Was gilt in Ulm, was in Neu-Ulm? Ein Überblick.

Für Baden-Württemberg lässt sich grundsätzlich sagen: Was in "Alarmstufe I" bereits gilt, bleibt auch in "Alarmstufe II" bestehen oder wird verschärft. In Bayern gelten ab Mittwoch landesweit starke Einschränkungen, in Hotspots greifen Lockdown-Maßnahmen ab Donnerstag.

Vorweihnachtliche Stimmung auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt auf dem Münsterplatz - trotz Regenwetters.  (Foto: SWR, Yannick Lipinski)
Maximal 4.500 Menschen dürfen den Ulmer Weihnachtsmarkt gleichzeitig betreten

Weihnachtsmärkte

In Ulm, wo der Weihnachtsmarkt ja weiterhin stattfindet, gilt insgesamt 2G Plus, zusätzlich Maskenpflicht und die Halbierung der zugelassenen Besucherinnen- und Besucherzahl. Für den Ulmer Weihnachtsmarkt bedeutet das: Es dürfen zeitgleich 4.500 Menschen rein.

In Neu-Ulm gilt wie für ganz Bayern: Alle Weihnachts- oder Christkindlmärkte sind abgesagt.

Hotels und Gastronomie

Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt auf Ulmer Seite 2G. Ausnahme bleiben geschäftliche Übernachtungen - hier gilt 3G und alle drei Tage muss ein frisches negatives Testergebnis vorgezeigt werden.

Auf bayerischer Seite gilt bereits seit 16. November in Cafés und Gaststätten die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur noch Geimpfte und Genesene aufhalten. Übersteigt in einer Stadt oder einem Landkreis die Inzidenz die 1.000er-Marke müssen auch diese Einrichtungen geschlossen werden. Ansonsten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Gerda trifft auf die Schneekönigin in ihrem Eispalast (Foto: Theater Ulm)
Theater und Oper gibt es weiterhin in Ulm. Hier gilt 2G Plus.

Veranstaltungen

Ulm: Für Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und andere Veranstaltung dieser Art gilt ebenfalls 2G Plus.

Generell müssen Veranstalter die erforderlichen Nachweise per App kontrollieren und die Identität von Besucherinnen und Besuchern prüfen. Wer einen gelben Impfausweis dabei hat, aber keine Ausweisdokumente, dem muss der Zutritt verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn jemand Impf- oder Genesennachweis weder als QR-Code per App noch in ausgedruckter Form vorzeigen kann.

Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen auf Neu-Ulmer Seite dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass nur noch 25 Prozent der eigentlich möglichen Besucher eingelassen werden dürfen. Wie in Ulm gilt hier zudem die 2G-Plus-Regel. Überall herrscht Maskenpflicht.

Diskotheken und Clubs

Für Diskotheken und Clubs in Ulm gilt 2G Plus. Die Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren entfällt - Schülerausweise gelten hier nicht länger als Testnachweise. Und auch wer über 18 Jahre alt ist und zur Schule geht, muss in "Alarmstufe II" die erforderlichen Nachweise vorzeigen. Der Schülerausweis ermöglicht auch ihnen keinen Zutritt mehr.

In Bayern bleiben für die nächsten drei Wochen bis 15. Dezember alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Körpernahe Dienstleistungen

Für alle körpernahen Dienstleistungen gilt in Ulm gemäß der "Alarmstufe II" 2G Plus. Ausnahme sind Friseurbesuche - hier gilt auch in der "Alarmstufe II" die 3G-Plus-Regel. Logopädie, Physio- und Ergotherapie sind von 2G Plus ausgenommen. In Neu-Ulm gilt bei einem Friseurbesuch die 2G-Regel.

2G Plus gilt für Bordelle und andere Arbeitsorte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern.

Bordelle sind in Bayern derzeit geschlossen.

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Kontaktbeschränkungen

Für Ulm gilt: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Menschen zählen dabei nicht mit.

Neu-Ulm: Laut der neuen Regelung dürfen sich ab Mittwoch maximal fünf Ungeimpfte treffen, aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht.

Mehr dazu im SWR

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