Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht (Foto: IMAGO, U. J. Alexander)

Falsche Atteste gegen Maskenpflicht

Ärztin aus dem Landkreis Neu-Ulm verurteilt

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Stefanie Schmitz
SWR-Aktuell Redakteurin Steffi Schmitz (Foto: SWR)
Maja Nötzel
SWR-Aktuell Redakteurin Maja Nötzel (Foto: SWR)

Eine Ärztin aus dem Landkreis Neu-Ulm ist wegen des Ausstellens falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie blieb uneinsichtig.

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am Donnerstagvormittag eine Ärztin aus dem Landkreis Neu-Ulm zu einer Geldstrafe von rund 11.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Allgemeinmedizinerin während der Corona-Pandemie mehr als 60 Gefälligkeits-Atteste ausgestellt hat, um Menschen ohne Grund von der Maskenpflicht zu befreien. Die Ärztin akzeptierte die Strafe, blieb aber uneinsichtig.

Die Ärztin sagte während der Verhandlung, sie habe nicht falsch gehandelt. Wie bei jeder anderen Krankheit auch, hätte sie nach Symptomen gefragt und dann, um ihren Patienten zu helfen, dementsprechend ein Attest ausgefüllt, das von der Maskenpflicht befreit. Jegliche Fragen der Staatsanwältin und Versuche, all das zu hinterfragen, prallten an der Medizinerin ab.

Allgemeinärztin bleibt uneinsichtig

Die Staatsanwaltschaft warf der Ärztin vor, dass es den Patienten nach medizinischen Kriterien zumutbar gewesen wäre, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Atteste wurden größtenteils bei der Angeklagten privat zuhause ausgestellt. Ohne Voruntersuchung stellte die Ärztin teilweise ganzen Familien ein und dasselbe Attest aus. Dass die Patienten teilweise aus Querdenkerkreisen kamen, hinterfragte sie nicht, hieß es bei der Verhandlung.

Der Eingangsbereich des Neu-Ulmer Amtsgerichts.  (Foto: SWR, © Petra Volz)
Das Amtsgericht in Neu-Ulm hat die Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt.

11.000 Euro Geldstrafe

Die Allgemeinärztin blieb während der Verhandlung uneinsichtig. Zuvor hatte sie nach Angaben des Amtsgerichts einen Strafbefehl abgelehnt, weshalb es zur Hauptverhandlung kam. Bei der Verhandlung akzeptierte die Ärztin die Geldstrafe von rund 11.000 Euro erst, als die Staatsanwaltschaft damit drohte, die Geldstrafe fallen zu lassen und auf Freiheitsstrafe zu plädieren.

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