In vielen Betrieben gebe es unhaltbare Zustände, die Kontrolleure der Landratsämter seien überfordert, sagte Friedrich Mülln vom Verein Soko Tierschutz dem SWR. Es gebe viele "alte Betriebe, heruntergekommen, dreckig, kaum zu reinigen und zu warten". Das schade massiv der Gesundheit der Tiere, "an den Klauen, an den Eutern". Tierschutzorganisationen waren schon mehrfach im Alb-Donau-Kreis aktiv.
"Wir haben dort zu beengte Ställe für die Anzahl der Tiere vorgefunden, verdreckte Zustände und auch unterversorgte Rinder. Das heißt, ein allgemeiner Zustand von Verwahrlosung."
Das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises hatte am Dienstag in dem Ehinger Betrieb 15 Rinder und Kälber beschlagnahmt. Der Grund laut Behörde: die schlechten Haltungsbedingungen. Die Amtstierärzte hatten die Tiere teils stark vernachlässigt und unterversorgt vorgefunden. Die Rinder lebten demnach in sehr verschmutzten und teils zu engen Verhältnissen in den Ställen, so eine Sprecherin des Landratsamtes.
Politik schiebt Thema Tierschutz "auf die lange Bank"
In vielen Fällen seien die Landwirte mit der Haltung überfordert oder schlichtweg zu alt, sodass sie sich nicht mehr um die Tiere kümmern könnten, sagt Tierschützer Friedrich Mülln.

"Die Politik schiebt das Problem auf die lange Bank (...) auf Kosten der Tiere. Die zahlen den höchsten Preis."
Mülln kritisierte die Politik, die dieses Problem auf die lange Bank schiebe. Die Tiere müssten den Preis dafür bezahlen. "Aus unseren Recherche-Erfahrungen ist es so, dass 40 Prozent der Milchviehbetriebe in Baden- Württemberg eigentlich sofort aufhören müssten", so Mülln.
Bauernhof in Ehingen schon länger unter Beobachtung
In einer mehrstündigen gemeinsamen Aktion von Veterinäramt, weiteren Behörden und eines Viehhändlers waren die Rinder aus dem Betrieb in Ehingen geholt worden. Die Behörden beschlagnahmten allerdings nicht alle Tiere. Der Landwirt dürfe seinen Betrieb zunächst mit weniger Tieren weiterführen, hieß es am Donnerstag aus dem Landratsamt.
Aber warum darf ein Landwirt, der nicht zum ersten Mal aufgefallen war, unter solchen Umständen weitermachen? Warum wird kein Tierhalteverbot erlassen? Es gebe "rechtlich enge Vorgaben, an die das Veterinäramt gebunden ist, deshalb jetzt dieses schrittweise Vorgehen", erklärt Daniela Baumann vom Landratsamt des Alb-Donau-Kreises. Erst wenn man sehe, dass die jetzt verhängten Maßnahmen nicht greifen, sei die Behörde juristisch abgesichert und könne ein Tierhalteverbot erlassen.
Unkonkrete Vorschriften für Rinderhaltung
Dahinter steckt ein generelles Problem. Im Gegensatz zur Haltung von Schweinen gibt es für Rinder bis heute kaum gesetzliche Vorschriften. Das bedauert auch die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord. "Im Moment haben wir in Deutschland keine Gesetzgebung, also Mindestanforderungen, für die Haltung von erwachsenen Rindern." Es gebe lediglich alte, nicht sehr konkrete Empfehlungen des Europarats aus dem Jahr 1988. Und auch die Anbindehaltung, bei der sich die Rinder noch nicht einmal umdrehen können, ist weiterhin erlaubt. 160.000 Rinder in Baden-Württemberg leben unter diesen Bedingungen.
Die Kontrolleure des Veterinäramtes hatten den Hof schon länger wegen Mängeln bei der artgerechten Tierhaltung im Blick und nach eigenen Angaben engmaschig kontrolliert. Dennoch hätten sich die Zustände zunehmend verschlechtert, heißt es. Die Amtstierärzte wollen den Betrieb nun weiter begleiten, um dauerhaft eine tiergerechte Haltung zu erreichen.