Ein Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis liegt an einer Teststation (Foto: SWR)

Überblick über die Angebote und Stationen

Neckar, Alb, Schwarzwald: Wo kann ich mich testen lassen?

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Andrea Schuster

Wer ein Café oder ein Museum besucht, unterliegt der 2G-Plus-Regel. Weil die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, müssen viele wieder zum Testen gehen.

Es war am Tag nach Weihnachten, als die verschärfte 2G-Plus-Regel gültig wurde. Dabei geht es vor allem darum, wie lange die letzte Impfung zurück liegt. Geimpfte und Genesene sind in Baden-Württemberg ja unter bestimmten Bedingungen von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Geimpfte zum Beispiel dann, wenn die vollständige Impfung vor nicht mehr als drei Monaten abgeschlossen wurde. Auch bei Genesenen darf die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Noch kurz vor Weihnachten war die Zeitspanne mit sechs Monaten vorgegeben, also doppelt so lange. Die Gastronomie bekam diese Verschärfung sofort zu spüren. Denn wer seine zweite Impfung also zum Beispiel im September oder davor bekommen hatte und mit der Booster-Impfung eigentlich die angedachten sechs Monate warten wollte, hat derzeit keinen Zugang zu Restaurants, Konzerten oder Museen.

Schnelltests helfen, wenn der Booster (noch) fehlt

Es sei denn, man lässt sich jetzt schon mit der Auffrischungsimpfung boostern oder lässt einen Antigen-Schnelltest machen. Das Ergebnis wird bescheinigt und gilt 24 Stunden lang. Weil nicht alle, die vor September geimpft wurden, über die Feiertage zum Boostern konnten oder wollten, sind die Teststationen momentan hilfreich für die Gastronomie, andere Einrichtungen und private Zusammenkünfte.

In Tübingen keine volle Auslastung

In Tübingen hat man Testmöglichkeiten an mehreren Stationen und in einigen Apotheken. Auch Hausärzte bieten Schnelltests an. Die Stadtverwaltung hat vier Stationen eingerichtet, zwei davon werden vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. Nach Angaben einer Sprecherin haben die vier Anlaufstellen noch freie Kapazitäten und sind nicht voll ausgelastet. Zu bestimmten Stoßzeiten könne es auch mal auch zu Wartezeiten kommen, mit längeren Schlangen müsse man aber nicht rechnen. Im Landkreis Tübingen gibt es mehrere Testmöglichkeiten, unter anderem in Rottenburg, Mössingen oder Gomaringen.

Testmobil steht vor Tübinger Rathaus (Foto: SWR)
Sich testen lassen im Herzen der Tübinger Altstadt: das Testmobil vor dem Rathaus.

In Reutlingen viele mobile Teststationen

Außer bei Hausärzten und in einzelnen Apotheken gibt es in Reutlingen Testmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet. Wie die anderen Städte verweist auch Reutlingen auf seiner Homepage darauf, dass sich das Angebot ausschließlich an Personen ohne Symptome richtet. Wer typische COVID-19-Symptome zeigt, sollte sich an seinen Hausarzt oder an eine Corona-Schwerpunktpraxis wenden. Denn wer mit Symptomen zu den Testzentren kommt, gefährde die Gesundheit anderer Personen - vor allem des Personals vor Ort, heißt es. Im Landkreis Reutlingen gilt: jeweils auf die Internetseiten der einzelnen Städte und Gemeinden gehen, dort findet man immer die aktuellen Standorte der Teststationen.

Wattestäbchen für Covid-Test in der Teststation (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg)
Das Wattestäbchen in der Nase ist nicht angenehm, aber es sorgt für mehr Sicherheit.

Hohe Testnachfrage im Zollernalbkreis

Aus Balingen, Hechingen und Albstadt ist zu hören, dass die Teststationen sehr gut besucht sind. Martin Braun, Chef des Testbetreibers "Be Save" sagte dem SWR, dass an Weihnachten soviel los war wie an normalen Wochentagen. Jetzt, Anfang Januar, ließ der Zulauf etwas nach, weil in Ferienzeiten nicht so viele Tests für den Arbeitsplatz benötigt würden. Besonders beliebt ist nach Brauns Angaben die Drive-in-Teststelle in Albstadt auf dem Parkplatz Naturfreibad, weil man dort bei schlechtem Wetter nicht aus dem Auto aussteigen muss. Inzwischen wüssten die meisten Besucher auch Bescheid, wo sie sich anmelden müssen und wo man auch ohne Termin kommen kann. Denn das wird überall sehr unterschiedlich gehandhabt.

Bei positivem Ergebnis PCR-Test verpflichtend

Generell gilt: Falls ein Schnelltest positiv ausfällt, muss er durch einen PCR-Test bestätigt werden, muss also in einem Labor überprüft werden. Und auch bei positiven Selbsttests ist man verpflichtet, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen. Bis zum Erhalt des PCR-Test-Ergebnisses muss man sich häuslich absondern.

Und übrigens sind Gruppen, für die es bislang keine Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt, etwa geimpfte Jugendliche unter 18 Jahre, von der 2G-Plus-Pflicht ausgenommen, müssen sich also nicht extra testen oder boostern lassen.

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Andrea Schuster