In der Nähe von Hecke und Bäumen wird gegrillt (Foto: dpa Bildfunk, Hendrik Schmidt)

Feuerschale, Lagerfeuer, Grillen und Co

Feuermachen in der Natur? Empfehlungen des Kreisbrandmeisters Tübingen

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Magdalena Knöller

Zurzeit kommt es zu Flächen- und Waldbränden in Baden-Württemberg, auch in der Region Neckar-Alb. Wie kann man in der Natur Feuer machen, ohne einen Brand zu verursachen?

Vor wenigen Tagen ist ein Stall bei Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) niedergebrannt. In Mengen (Kreis Sigmaringen) endete eine Grillparty mit einem Brand, der mehrere Verletzte und einen Sachschaden von 300.000 Euro zur Folge hatte. Und in Bodelshausen (Kreis Tübingen) kam es schon wieder zu einem Flächenbrand nach einem Lagerfeuer. Hätten diese Brände verhindert werden können? Vermutlich ja, denn menschliches Fehlverhalten ist häufig der Grund, warum es brennt.

Empfehlungen des Tübinger Kreisbrandmeisters

Wer bei den Sommertemperaturen nicht auf Grillen und Feuerschale verzichten will, sollte auf diese Dinge achten, sagte Marco Buess, Kreisbrandmeister im Landratsamt Tübingen dem SWR:

  • Bei einem kleinen Feuer den entsprechenden Abstand einhalten, mindestens zwei Meter
  • Das Feuer immer unter Kontrolle und klein halten und den Funkenflug berücksichtigen, besonders bei starkem Wind
  • Die Feuerstelle sollte sich auf einem festen Untergrund befinden
  • Wenn man mit dem Grillen fertig ist, das Feuer komplett löschen, am besten immer Wasser in Griffnähe bereithalten

Klare Regeln bei Feuer im Wald in BW

abgesperrte Grillstelle im Wald (Foto: dpa Bildfunk, Marijan Murat)
Ein absolutes No-Go: Trotzdem grillen oder Feuer machen, obwohl verboten.

Im Waldgesetz von Baden-Württemberg ist geregelt, wann und wie offenes Feuer im Wald erlaubt bzw. verboten ist. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für dieses Wochenende an den Messstationen in Freudenstadt, Balingen, Hechingen und Rottweil die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorher. Das ist die zweithöchste Gefahrenstufe. Das heißt, Grillen ist auch an zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen untersagt.

Generell gilt in Baden-Württemberg im Wald:

  • Keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen
  • Beim Verlassen der Feuerstelle muss Feuer vollständig gelöscht sein
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegwerfen
  • Nicht im Wald rauchen (gesetzlich vom 1. März bis 31. Oktober im Wald verboten)
  • Feuer außerhalb von gekennzeichneten Feuerstellen mit Mindestabstand von 100 Metern zum Wald

Bei Brand sofort 112 anrufen

Sollte es zu einem Brand kommen - aufgrund von Fehlverhalten oder durch -, sind für die Brandmeldung die folgenden Informationen laut Landwirtschaftsministerium wichtig:

  1. Wo genau brennt es?
  2. Was brennt?
  3. Wer oder was ist betroffen?
  4. Ort, von dem der Brand gemeldet wird

Glasscherben als möglich Brandursache?

Brände durch spontane Selbstentzündung beispielsweise aufgrund von Glasscherben auf trockenem Wiesen- oder Waldboden kommen laut Forschung kaum vor. Vielmehr sind unbeabsichtigtes oder beabsichtigtes Fehlverhalten von Menschen häufige Brandursachen in der Natur.

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Magdalena Knöller