Ende März hatte der VGH die Verpackungssteuer für unwirksam erklärt, nachdem die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale gegen die Steuer geklagt hatte. Mithilfe der Verpackungssteuer wollte die Stadt gegen die Vermüllung vorgehen. Laut dem VGH sind Regelungen zu Verpackungsabfällen allerdings allein Sache des Bundes. Dazu gehöre auch, die bestehenden Regelungen fortzuentwickeln, wenn sie nicht ausreichen. Zusatzregelungen durch einzelne Kommunen seien ausgeschlossen, so der VGH.

Unklar, wo Verpacktes verzehrt wird
Dazu kommt: Wer in Tübingen ein To-Go-Gericht kauft, verzehre es nicht auch automatisch dort, oder werfe den Müll dort weg. Somit sei nicht sicher, dass der Konsum und Abfall allein Tübingen betreffe.
"Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen. Denn Verbrauchsteuern seien Produktionskosten der Wirtschaft, die in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet eine einheitliche Steuergesetzgebung notwendig machen."
Begründung für Boris Palmer nicht nachvollziehbar
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ist von der Begründung des Urteils überrascht.
"Das Verwaltungsgericht sagt letztlich, die Kommunen müssen sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. Nur der Bund dürfe entscheiden, wie viel unnötigen Müll wir jeden Tag in den Städten einsammeln und wegschaffen."
Kommunen sei es verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn man damit an den Zielen arbeite, die der Bund selbst festgelegt habe, so Palmer in einer ersten Stellungnahme. Wenig überzeugend ist für den Tübinger Oberbürgermeister auch das zweite Argument des VGH, dass der Coffee-To-Go oder die warme Pizza möglicherweise außerhalb Tübingens verzehrt wird. "Der Lebenswirklichkeit entspricht es nicht, sich in der Tübinger Fußgängerzone einen Kaffee zum Mitnehmen zu kaufen und damit bis nach Reutlingen zu fahren und dort zu trinken", so Palmer.
Gegebenenfalls Rechtsmittel gegen Urteil einlegen
Die Stadtverwaltung will nun das Urteil von einer Rechtsanwaltskanzlei juristisch prüfen lassen. Gegebenenfalls will sie dem Gemeinderat empfehlen, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Viel Zeit bleibt jedoch nicht: Die Entscheidung muss spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. April getroffen werden.