Das Regierungspräsidium Tübingen hatte Holcim vor über zwei Jahren erlaubt, dauerhaft Glasabfälle bei der Zementproduktion zu nutzen. Laut dem Kläger, ein Vorstandsmitglied des Vereins für Natur- und Umweltschutz Zollernalb, entstehen dabei Schadstoffe, die den Bürgern in Dotternhausen (Zollernalbkreis) und der Region schaden.
Kläger fürchtet Umweltverschmutzung
Der Mann aus Dotternhausen klagt privat gegen das Land. Er fordert, dass das Regierungspräsidium die Genehmigung wieder zurücknimmt. Zudem möchte er, dass Messergebnisse und Analysen offen gelegt werden, die den Einsatz von Glas im Holcim-Werk betreffen. Der Kläger kritisiert, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat und, dass der Zementhersteller Holcim grundsätzlich noch mit veralteter Filtertechnik arbeite.

Gutachten soll über Luftverunreinigung aufklären
Der Klägervertreter hatte beim ersten Gerichtstermin vor wenige Wochen ein Gutachten eines Sachverständigen beantragt. Es soll die Frage klären, ob durch das Verbrennen von Glasabfällen Luftverunreinigungen entstehen, die dem Kläger und anderen Anwohnern tatsächlich schaden könnten. Das Urteil am Verwaltungsgericht wird für Donnerstag erwartet.
Ärger im Vorfeld der Verhandlung
Im Vorfeld der ersten Verhandlung im vergangenen Dezember hatte es Ärger gegeben, weil das Gericht wegen Corona nur einzelne Zuhörer und Pressevertreter zulassen wollte. Der Kläger hatte über seinen Anwalt Beschwerde eingereicht. Damals wurde dann in der Stadthalle von Sigmaringen verhandelt.