Die Stadt und der Landkreis Reutlingen haben durch eine gemeinsame Allgemeinverfügung sechs für die kommenden Tage angemeldete Versammlungen verboten. Das Verbot gilt laut Mitteilung des Landratsamtes auch für Ersatzversammlungen bis einschließlich 2. Januar 2022 im Stadtgebiet Reutlingen sowie für den Anruf hierzu. Grund für das Versammlungsverbot sind Verstöße gegen den Infektionsschutz sowie gegen das Versammlungsrecht durch Teilnehmer dieser und ähnlicher Kundgebungen in der Vergangenheit.
Bußgelder verhängt
In den Wochen zuvor war es laut Landratsamt Reutlingen bei den regelmäßig abgehaltenen Versammlungen zu teils "massiven Verstößen" gegen das Infektionsschutzgesetz gekommen. Zum Beispiel waren Masken- und Abstandsgebote bei Versammlungen, Demos, Aufzügen und "Spaziergängen" nicht eingehalten worden. Teilweise musste die Polizei Menschenansammlungen auflösen. Auch Bußgelder wurden verhängt. Mehrere Verfahren sind laut der Stadt Reutlingen anhängig.
Keine neuen Verbote in anderen Landkreisen
Im Kreis Tübingen und in anderen Landkreisen gibt es keine extra neu erlassenen Allgemeinverfügungen. Grundsätzlich haben alle laut Landesverordnung das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel müssen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden werden. Sie dürfen aber aus "Gründen des Infektionsschutzes" auch eingeschränkt oder verboten werden.
Strenge Corona-Regeln an Silvester
Das Reutlinger Landratsamt weist darauf hin, dass Versammlungen, die ordentlich angemeldet werden und verlässlich die Auflagen einhalten, weiterhin möglich sind. Das Land Baden-Württemberg hatte bereits Anfang Dezember Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln beschlossen. Am Silvestertag und Neujahrstag sind Ansammlungen und Versammlungen zum Beispiel verboten.