Angeklagter am Landgericht Tübingen gilt als schuldunfähig

Messerangreifer aus Rottenburg muss dauerhaft in Psychiatrie

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Der Mann, der im September in Rottenburg Menschen mit einem Messer bedrohte, wird dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. So das Urteil des Landgerichts Tübingen.

Schwurgerichtssaal Landgericht Tübingen (Foto: SWR, Thomas Scholz)
Prozess am Landgericht wegen versuchten Mordes in einem psychischen Ausnahmezustand

Bei dem Messerangriff in der Rottenburger Innenstadt habe der 35-jährige Angeklagte in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt. Er sei deshalb schuldunfähig, begründete das Tübinger Landgericht am Mittwoch sein Urteil. Wie Zeugenaussagen und die Ermittlungen der Polizei ergaben, hatte der Mann vor der Tat eine Flasche Wodka getrunken. Dann nahm er ein Küchenmesser und griff mehrere Menschen an. Ihm wurden versuchter Mord, versuchter Totschlag und räuberische Erpressung vorgeworfen. Der 35-Jährige leidet seit Jahren an Depressionen und Manie und soll während der Tat psychotisch gewesen sein. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte für seine Tat.

Keine Verletzten bei dem Messerangriff

Von einem 39-Jährigen habe er, so der damalige Ermittlungsstand der Polizei, Geld gefordert, bevor er versuchte, auf ihn einzustechen. Außerdem soll der mutmaßliche Täter mehrere Autofahrer angehalten und mit dem Messer auf ihre Fahrzeugscheiben eingestochen oder eingeschlagen haben. Ein Passant überwältigte den Angreifer. Verletzt wurde niemand. Schon damals war Zeugen aufgefallen, dass der Mann sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe und stark betrunken gewesen sei.

Keine Erinnerung an die Tat

Der Angeklagte befindet sich seit der Tat in einer psychiatrischen Einrichtung. Im Prozess sprach er über seine Alkoholabhängigkeit und langjährige psychische Erkrankung. An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. Er wisse nur noch, dass er eine Flasche Wodka getrunken und anschließend die Wohnung verlassen habe. Im Krankenhaus wurde später ein Blutalkoholwert von zwei Promille festgestellt.

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SWR