Die Richter des Tübinger Landgerichts haben die Mutter aus dem Kreis Reutlingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - wegen Totschlags durch Unterlassen. Außerdem muss die Mutter eine Psychotherapie machen.
Der Richter ist damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt. Der hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Die Strafe auf Bewährung habe das Gericht nur zum Wohle der weiteren Kinder der Frau verhängt. Die Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen.
Keine aktive Tötung
Die Verurteilte hatte ihre Schwangerschaft lange verdrängt und wollte sie vor ihrem Mann geheim halten - aus Angst verlassen zu werden. Spätestens nach der Geburt hätte sie aber Hilfe für das Kind suchen müssen, so das Gericht. Denn das Baby röchelte und rang nach Luft.
Letztlich sei das Kind vermutlich an Schleim erstickt. Die genaue Todesursache bleibt unklar. Aktiv getötet habe die Mutter es nicht. Anzeichen einer Gewalteinwirkung konnte der Gerichtsmediziner nicht feststellen.
Mutter des toten Säuglings zeigt Reue
Die 48-jährige Frau sagte in ihrem letzten Wort: "Es tut mir so unsagbar leid, wie das alles gelaufen ist." Die Angeklagte hatte während des Prozesses bestritten, das Mädchen getötet zu haben. Außerdem habe sie versucht, das Kind zu reanimieren.
Eine Gutachterin hatte der Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Sie sei von Trennungsängsten geplagt gewesen und habe sich während des Vorfalls in einer schweren, akuten Belastungssituation befunden.