Das Gericht hat die Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zwei Mittäter müssen zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Drei weitere Angeklagte wurden wegen Nötigung zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
SWR-Reporterin Sarah Beschorner zum Urteil im Anlagensee-Prozess:
Opfer im Tübinger Anlagenpark brutal verprügelt
Die sechs Männer aus Syrien hatten im vergangenen Oktober einen Landsmann unter einem Vorwand in den Tübinger Anlagenpark gelockt, dort brutal verprügelt und schwer verletzt. Auch sollen sie ihr Opfer ausgezogen und gefilmt haben. Laut Anklageschrift soll das Opfer schlecht über die Frau und die Töchter eines der Angeklagten gesprochen haben. Durch die Tat sollte die "Ehre" der Familie wiederhergestellt werden, hieß es beim Prozessauftakt im Juni dieses Jahres.
Anklagepunkte fallen gelassen
Die Anklagepunkte Versuchter Mord und besonders schwerer Raub sah das Gericht als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härtere Strafen gefordert. Ob sie in Revision gehen wird, ist bisher noch nicht bekannt.