Das Amtsgericht Hechingen hat den 24-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte bis zu seiner Verhaftung Mitte Mai dieses Jahres im Ankunftszentrum in Meßstetten (Zollernalbkreis) als Sicherheitsmann gearbeitet. Dort soll er im Mai 2022 zwei Mädchen mit "Kinderspielen" zu sich gelockt und unsittlich berührt haben.
Bewährung wegen Geständnis und Reue
Im Gerichtsprozess hatte der junge Afghane, der selbst als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, gestanden, die beiden ukrainischen Mädchen im Alter von sechs und sieben Jahren intim berührt zu haben. Eines von ihnen soll er auch geküsst haben. Wegen des Geständnisses und weil er Reue zeigte und den Mädchen ein Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro bezahlen will, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Hechinger Jugendschöffengericht habe außerdem bei dem Mann keine Pädophilie festgestellt, sodass von ihm nicht als Wiederholungstäter auszugehen sei, so Richterin Karin Laub im Gespräch mit dem SWR.
Urteil am Amtsgericht Hechingen rechtskräftig
Auch die Staatsanwaltschaft hatte für Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert. Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil von Dienstag ist also rechtskräftig. Als Security-Mann wird der 24-Jährige nicht mehr arbeiten können. Er ist nun vorbestraft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das steht in seinem Führungszeugnis.