Wie es in dem gemeinsamen Schreiben von Boris Palmer und Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe heißt, kann Bundesumweltministerin Lemke einen wichtigen Beitrag zu einem Erfolg Tübingens im Rechtsstreit um die Steuer leisten. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob Tübingen die Verpackungssteuer weiter erheben darf. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte Ende März das Urteil kassiert. Die Stadt hat nach einer Entscheidung des Gemeinderats Revision eingelegt und muss nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts warten.
Verpackungssteuer hat Lenkungswirkung
Weil das sehr lange dauern kann, will Tübingens OB die Zwischenzeit nutze. Denn die Verpackungssteuer entfalte eine Lenkungswirkung, so Palmer in dem Brief an Lemke.
Lemke soll deutlich machen, dass eine kommunale Verpackungssteuer mit Bundesrecht vereinbar ist. Palmer und Resch regen außerdem an, im bestehenden Gesetz klarzustellen, dass Kommunen ergänzende Bestimmungen wie die Verpackungssteuer erlassen dürfen.
Tübinger Gemeinderat entscheidet Ende Juni
Ende Juni will der Tübinger Gemeinderat entscheiden, ob die Steuer bis zum Urteil weiter erhoben oder ausgesetzt wird.