Interview mit dem Chef der Reutlinger Arbeitsvermittlung

Arbeitsagentur Reutlingen registriert mehr Arbeitslose aus Gesundheitswesen

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AUTOR/IN
Thomas Scholz

Ab März wird das Impfen im Gesundheitsbereich weitgehend zur Pflicht. Sonst droht Freistellung. Arbeitslos, weil ungeimpft: Das ist auch für die Arbeitsagentur Reutlingen Neuland.

Der Leiter der Arbeitsagentur für die Kreise Reutlingen und Tübingen, Gunnar Schwab, sagte im Interview mit SWR-Redakteur Thomas Scholz, er rechne nicht mit einem großen Ansturm von Arbeitssuchenden aus dem Gesundheitsbereich. Immerhin sei da die Impfquote laut RKI bei etwa 90 Prozent. Er gehe von ähnlichen Zahlen für die Region aus, und einige Beschäftigte seien auch bereit, sich noch impfen zu lassen. Trotzdem müsse man die Entwicklung sehr genau beobachten, da der Gesundheits- und Pflegebereich heute schon unabhängig von der Impfpflicht mit einem Arbeits- und Fachkräftemangel zu kämpfen habe.

Gunnar Schwab (Foto: Pressestelle, Agentur für Arbeit Reutlingen)
Gunnar Schwab, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Reutlingen

SWR Aktuell: Neuland ist es ja für Sie bezüglich des Kündigungsgrundes: Wie sind denn diese Beschäftigten einzustufen, wenn jetzt nicht nur Qualifikation und Gehalt eine Rolle spielen, sondern auch der Impfstatus? Wissen Sie da schon genau, wie Sie diese Personen vermitteln?

Wenn eine Impfung Voraussetzung ist für die Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheits- und Pflegebereich, dann ist ja auch klar, dass die Ungeimpften in dem Bereich nicht oder nicht mehr arbeiten können. Und dass es dann auch das Ziel sein muss, gemeinsam nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen, gegebenenfalls auch in alternative Bereiche hinein zu qualifizieren.

Vieles ist zumutbar

Ich glaube, ganz wichtig ist, dass ja grundsätzlich auch gilt, dass einer arbeitslosen Person letztlich alle ihre Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen unter den üblichen Bedingungen zumutbar sind. Das heißt, dass dann auch die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen nicht darauf beschränkt, in welchem Bereich die Beschäftigung zuletzt ausgeübt worden ist. Und das gilt natürlich dann auch für die ungeimpften Beschäftigten aus den Gesundheits- und Pflegeberufen.

Normalerweise können Sie ja sagen, wenn ein Metaller arbeitslos wird, gucken Sie an einer anderen Stelle in der Metallbranche. Wenn jetzt jemand aus dem Gesundheitsbereich kommt, der kann ja gar nicht mehr in den Bereich rein.

Genau! Da müssen wir eben ganz individuell schauen, was bringt die Person mit, können wir direkt in einen anderen Bereich hinein vermitteln? Oder muss man dann eben auch in andere Richtungen schauen und entsprechend qualifizieren?

Mehr Arbeitssuchende aus dem Gesundheitsbereich

Betreuungs-Anbieter wie zum Beispiel BeneVit in Mössingen (Kreis Tübingen) haben schon ungeimpfte Beschäftigte freigestellt, ein Ultimatum zum Impfen gesetzt. Dort hat aber auch offenbar schon rund ein Dutzend Beschäftigte gekündigt, weil sie keine Impfung wünschen. Inwieweit haben sich jetzt schon Betroffene bei ihnen gemeldet?

Wir haben festgestellt, dass sich in den vergangenen zwei Wochen schon mehr Menschen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich bei uns gemeldet haben, als wir um diese Jahreszeit gewohnt sind. Wobei mir da jetzt keine genauen Zahlen vorliegen. Was wir im Moment auch noch nicht sagen können ist, ob die Meldungen als "arbeitssuchend" erfolgt sind, weil die Beschäftigten nicht geimpft sind oder keine Impfung bis zum 15. März anstreben - oder ob es da andere Gründe gibt. Wir führen auf jeden Fall mit allen Menschen, die sich bei uns melden, unabhängig davon, aus welchem Bereich sie kommen, immer ein persönliches Gespräch, wo es auch darum geht, die weitere Beschäftigungsperspektive zu besprechen. Und das werden wir natürlich in diesen Fällen auch tun.

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Thomas Scholz