Ab Freitag dürfen Gaststätten in Tübingen zwischen 1 Uhr und 4 Uhr nachts keinen Außer-Haus-Verkauf mehr anbieten, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Dies gelte auch für Shisha- und Raucherbars sowie für Abhol- und Lieferdienste. Bei Verstößen werde ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig.
Verkaufsverbot gilt zunächst bis zum 4. Juli
Das nächtliche Verkaufsverbot gelte zunächst bis zum 4. Juli. Schon seit dem 1. Juni darf in der Altstadt im öffentlichen Raum ab 22 Uhr kein Alkohol getrunken werden - das gilt nicht für die Außengastronomie, die bis Mitternacht öffnen darf.
OB Palmer: Man habe einen guten Mittelweg gefunden
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) habe die Allgemeinverfügung nach enger Abstimmung mit der Landespolizei erlassen. "Einerseits gibt es das verständliche Bedürfnis der Jugend, endlich wieder mit Gleichaltrigen zu feiern. Andererseits müssen die Ruhebedürfnisse der Anwohner geschützt und die Corona-Regeln eingehalten werden", sagte er. "Denn niemand könnte erklären, warum eine private Feier mit vier Gästen aus vier Haushalten verboten sein soll, während 600 Menschen eng gedrängt am Holzmarkt Party feiern."
Nächtliche Polizeieinsätze wegen Ausschreitungen Corona-Verstöße und Schlägereien in Tübingen: mehrere Verletzte, darunter auch Polizisten
In Tübingen hat es in der Nacht zum Samstag viele Verstöße gegen die Corona-Regeln gegeben. Bei Auseinandersetzungen wurden mehrere Menschen verletzt, darunter auch Polizisten. mehr...
Erst am Wochenende hatte die Polizei in der Unistadt wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eine Ansammlung von etwa 300 Menschen aufgelöst. Als die Beamten die Gruppen aufforderten, nach Hause zu gehen, wurden sie den Angaben nach beschimpft. Bei der Räumung in der Nacht zum Samstag seien auch zwei Flaschen in Richtung der Einsatzkräfte geworfen worden.