Im Kreis Reutlingen gingen Meldungen von 130 Einrichtungen ein. In diesen arbeiten 960 Menschen, die bisher keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Das Landratsamt Sigmaringen meldet 388 Beschäftigte ohne Nachweis. Im Kreis Freudenstadt sind bis zum 31. März Meldungen von 90 Einrichtungen eingegangen. Dabei wurden 547 Mitarbeiter ohne Impf-Nachweis gemeldet. Im Zollernalbkreis sind es rund 500 Meldung aus 59 Einrichtungen. Im Schnitt sind mehr als 90 Prozent der Beschäftigten geimpft.
Weniger Meldungen im Kreis Calw als gedacht
Im Kreis Calw gingen bislang knapp 900 Meldungen ein, deutlich weniger als die 1.500, mit denen das Landratsamt noch vor zwei Wochen gerechnet hatte. Die Impfquote sei eben höher als gedacht, hieß es. Auch das Landratsamt Tuttlingen hat eine hohe Impfquote registriert. Bei ihm gingen nur 103 Meldungen über nichtimmunisierte Beschäftigte ein.

Tübingen hat die höchsten Zahlen
Das Landratsamt Tübingen kann noch keine habhaften Zahlen liefern. Zum einen leiden derzeit viele Einrichtungen unter Ausfällen, zum anderen ist auch das Landratsamt betroffen und hat deshalb Probleme, beim digitalen Meldesystem die aktuellen Zahlen abzufragen. Mitte März waren knapp 1.400 Meldungen über nicht geimpfte Beschäftigte in Pflege-und Sozialberufen eingegangen, rund 1.300 davon stammten aus der Uniklinik Tübingen.
Betroffenen droht zunächst Bußgeld
Nun haben die Gesundheitsämter viel Arbeit. Von allen Personen, die den Landratsämtern gemeldet wurden, müssen sie nun eine Akte angelegen. Anschließend werden die Betroffenen angeschrieben und aufgefordert, dem Gesundheitsamt einen Immunitätsnachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Dafür haben sie gut zwei Wochen Zeit, so das Landratsamt des Zollernalbkreises. Legen die Betroffenen keinen Nachweis vor, erhalten sie einen Bußgeldbescheid. Außerdem hört sie die Behörde an, daran ist dann auch der jeweilige Arbeitgeber beteiligt.

Beschäftigungsverbote werden sorgfältig geprüft
Für das weitere Vorgehen gebe es dann Handlungsempfehlungen des Sozialministeriums, heißt es aus dem Landratsamt Reutlingen. Es werde geprüft, ob die Beschäftigten für die Einrichtungen unverzichtbar seien, oder ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsse. Wie das Landratsamt des Zollernalbkreises mitteilte, erlassen die Gesundheitsämter Tätigkeitsverbote nur nach einer sorgfältigen Abwägung. Denn die Rechte eines jeden Bürgers genießen sehr hohen Schutz. Diese Prüfungen werden wohl mehrere Wochen dauern. Denn die Landratsämter sind zusätzlich durch die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine stark belastet.