Auf der Schwäbischen Alb gehören Brennholzstapel - sogenannte Holzbeigen - zum Landschaftsbild dazu. Da wird traditionell mit Holz geheizt, das oft aus den Wäldern der Gemeinden kommt. Auf Auktionen kann man Bäume ersteigern und das Holz selbst weiterverarbeiten. Manche machen das für ihr eigenes Zuhause, manche verkaufen das Brennholz auch nebenberuflich weiter.
Verstoß gegen das Gesetz
Doch es gibt rechtliche Vorgaben zu beachten: Laut dem Reutlinger Landratsamt dürfen pro Grundstück nur 40 Kubikmeter Brennholz gelagert werden. Diese Menge sei für einen Privathaushalt vertretbar. Größere Holzstapel gelten rechtlich gesehen als Bauwerk und müssen genehmigt werden. An einige Bürger aus St. Johann (Kreis Reutlingen) wurde deswegen die Aufforderung verschickt, ihre Lager zu verkleinern. Es gehe nicht darum "mit dem Maßstab um die Holzhaufen" herumzulaufen, aber es müssten alle gleich behandelt werden, erklärte Ordnungsdezernent Claudius Müller dem SWR.
Großer Frust bei kleinen Holzhändlern
Diese Begründung können einige Betroffene nicht nachvollziehen. "Brennholz fällt nicht vom Himmel", sagte Walter Schmauder aus St. Johann-Ohnastetten verärgert. Man könne nicht das Heizen mit erneuerbaren Energien fordern und dann das Lagern von Brennholz verbieten. Außerdem habe nicht jeder die Möglichkeit, sein Brennholz selbst zu schlagen und zu lagern, ergänzte Markus Schmauder aus der Nachbargemeinde Würtingen. Er verkauft schon seit Jahren Holz an Familien in umliegenden Städten. Ob er diesen Nebenberuf weiter ausüben kann, weiß er nicht. Ihm wurden 3.000 Euro Bußgeld angedroht, wenn er sein Holzlager nicht verkleinert.

Landratsamt befürwortet kommunale Holzlager
Als Lösung sieht Claudius Müller vom Landratsamt gemeinsame Holzlagerplätze, die von den Kommunen ausgewiesen werden sollen. Die Idee kommt bei einigen aber nicht gut an. Es sei in dem Gebiet dann immer laut und das würde den Anwohnern sicher nicht gefallen, sagte Bernd Mayer aus dem St. Johanner Ortsteil Gächingen. Außerdem müsste ein öffentlicher Platz auch gepflegt werden. In St. Johann sollte einem Schreiben des Reutlinger Landratsamts von 2016 zufolge eigentlich ein Gebiet für einen Holzlagerplatz gefunden werden. Diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt.
Holz auf mehrere Plätze verteilen
Für Holzhändler aus St. Johann gibt es daher nur noch eine Möglichkeit: wer mehrere Grundstücke hat, verteilt sein Brennholz. So hat es auch Bernd Mayer gemacht. Er habe dafür sogar Grundstücke gepachtet. Sinnvoll findet er das aber nicht. Denn sein Brennholz habe davor noch niemanden aus der Gemeinde gestört. Er und weitere Betroffene hoffen nun auf eine Gesetzesänderung.