Gefälschter Impfpass mit Stempel (Montage) (Foto: SWR, Simon Bendel)

Gefälschten Impfpass vorgelegt

Amtsgericht Hechingen erlässt Strafbefehl wegen Urkundenfälschung

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Das Amtsgericht Hechingen hat einen Strafbefehl gegen eine Frau aus Balingen (Zollernalbkreis) erlassen. Die 60-Jährige hatte Impfnachweise gefälscht.

Prozess um eine Messerstecherei in einer Asylunterkunft in Sigmaringen-Laiz  (Foto: SWR, Julia Klebitz)

Die Frau aus Balingen legte laut Staatsanwaltschaft Ende November in einer Apotheke in Bisingen (Zollernalbkreis) einen Impfpass mit zwei Einträgen über Covid-19-Impfungen vor. Diese Impfungen hatte die Frau aber gar nicht bekommen. Die Einträge waren gefälscht. Die 60-Jährige wollte sich damit in der Apotheke einen digitalen Impfnachweis holen.

Strafbefehl wegen Urkundenfälschung

Die Mitarbeiter in der Apotheke reagierten schnell. Sie erkannten, dass die Einträge im Impfpass gefälscht waren und meldeten den Fall den Behörden. In vielen Apotheken ist man bereits sensibilisiert, was solche Fälschungen betrifft. Es kommt immer wieder vor, dass jemand mit einem gefälschten Impfnachweis erscheint. Die 60-jährige Balingerin wird dafür jetzt bestraft. Das Amtsgericht Hechingen hat einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen sie erlassen. Sie muss 3.600 Euro bezahlen und die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Die Frau war nicht zu dem Verfahren erschienen, sie ist wohl derzeit auf Teneriffa im Urlaub.

Kurz vor der Tat wurde das Gesetz geändert

Die 60-Jährige kann zwar noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der hätte aber wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Das ist nicht immer so, wenn es um gefälschte Impfnachweise geht. Die 60-Jährige legte ihren gefälschten Impfpass Ende November vor. Nur ein paar Tage vorher gab es eine Gesetzesänderung. Seither gelten gefälschte Einträge im Impfpass als Urkundenfälschung und sind strafbar.

Bei früheren Fällen ist die Rechtlage unklar

Fälle aus der Zeit vor dieser Gesetzesänderung sind nicht so eindeutig. Da wurde das Fälschen eines Impfnachweises teilweise auch als Gebrauch eines falschen Gesundheitszeugnisses gewertet. Die Strafen dafür waren deutlich geringer. Als Urkundenfälschung kann ein Fall in der Regel nur dann gewertet werden, wenn das gefälschte Dokument zum Beispiel bei einer Behörde vorgezeigt wird. Das sind Apotheken und Gaststätten aber nicht. Mittlerweile aber ist das Gesetz eindeutig.

Staatsanwaltschaft will Klärung

Die Gerichte müssen aber noch viele alte Fälle abarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen sieht eine klärungsbedürftige Rechtslage, zu der es unterschiedliche Meinungen gebe. Sie hat einen Mann aus Rottweil beim Landgericht wegen Urkundenfälschung angeklagt und erwartet, dass der Fall zur Klärung beim Bundesgerichtshof landet.

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SWR