Kleinunternehmen ärgern sich über ungerechte Behandlung

Friseure in Reutlingen und Tübingen klagen über Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

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Viele Kleinunternehmen bekommen gerade Post vom Land. Sie sollen ihre Corona-Soforthilfen vom vergangenen Jahr zurückzahlen. Betroffen sind vor allem Friseure.

Für viele Friseure kommt die Rückforderung überraschend. Boris Aierstock aus Zwiefalten (Kreis Reutlingen) ist schockiert. Er hat zwei Friseursalons. Jetzt soll er etliche tausend Euro Soforthilfe zurückzahlen, weil er im Laufe des Jahres doch noch Gewinne gemacht hat. So hat es jedenfalls das Land berechnet. Es seien drei Monate nach Beantragung der Soforthilfe zur Berechnung herangezogen worden. Die Wochen nach dem Lockdown Mitte März, in denen er wegen Corona vergangenes Jahr geschlossen hatte, seien faktisch gar nicht berücksichtigt, beschwert sich Aierstock. Denn die Berechnung für die Soforthilfe startet mit dem Tag des Antrags. Bei Aierstock und vielen anderen wurde auch der Monat direkt nach der Schließung eingerechnet, als für kurze Zeit sehr viel Kundschaft kam.

Der Frust bei Friseuren im Kreis Reutlingen ist groß (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Daniel Bockwoldt)
Der Frust bei Friseuren im Kreis Reutlingen ist groß (Symbolbild).

Bund hat Bemessungsgrundlage im Nachhinein einfach geändert

Der Tübinger Innungsobermeister Andreas Preßler ärgert sich, dass der Bund auch die Monate nach Wiedereröffnung der Friseursalons in die Berechnung mit einbezogen hat.

„Da hat man im Nachhinein einfach die Rechtsgrundlage geändert."

Um die finanziellen Verluste zu kompensieren habe er nach der Wiederöffnung viele Überstunden gemacht und jeweils 1.000 Euro Soforthilfe an seine Mitarbeiter ausgezahlt. Preßler ging davon aus, dass er das Geld behalten darf. Auch Sigmaringens Innungsobermeister Rainer Schmauder kritisiert die Berechnungspraxis. Wer nach dem Lockdown viele Termine angeboten habe, sei jetzt "gelackmeiert".

Friseure: Soforthilfe dringend nachbessern

Friseurmeister Roberto Laraia vertritt als Innungsobermeister 100 Friseurbetriebe im Kreis Reutlingen und will, dass die Politik nochmal nachbessert. Sie habe unbürokratische Hilfen versprochen, aber Fallstricke bei der Berechnung eingebaut. Der erste Lockdown habe sechs Wochen gedauert, die Friseure seien aber in eine betriebswirtschaftliche Auswertung über drei Monate gezwungen worden und mussten auch Einnahmen aus der Zeit außerhalb des Lockdowns mit einberechnen. Bei der zweiten Soforthilfe, der Überbrückungshilfe, sei dies besser gelaufen.

Handwerkskammer Reutlingen kann Beschwerden nicht nachvollziehen

Die Handwerkskammer Reutlingen kann den Aufschrei bei den Friseuren nicht nachvollziehen. Der Staat habe schnell unbürokratische Hilfe leisten wollen und dies auch getan, so Sylvia Weinhold. Sie ist bei der Handwerkskammer Reutlingen für Unternehmensberatung zuständig. Bei ihr haben sich wegen der Rückzahlungen nur wenige Friseursalon-Besitzer gemeldet. Sie vermutet, dass diese sich an ihren Steuerberater wenden. Sie kann die Klagen der Friseure nicht nachvollziehen. Es sei von Anfang klar gewesen, dass die Hilfsgelder des Bundes eventuell zurückgezahlt werden müssen.

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SWR