Tübingen

Nach Verpackungssteuer-Urteil: Stadt legt Revision ein

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Die Stadt Tübingen legt Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg zur Verpackungssteuer ein. Das Gericht hat kürzlich entschieden, dass die seit Januar eingeführte Verpackungssteuer nicht rechtmäßig ist. Unter anderem, weil sie gegen das Abfallrecht des Bundes verstößt. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) sieht das anders und will, dass die Sache höchstrichterlich geklärt wird. Nun stimmte der Gemeinderat dafür, Revision gegen das VGH-Urteil einzulegen. Zuständig dafür ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Tübinger Gemeinderat hat aber noch nicht entschieden, ob die Verpackungssteuer weiter erhoben oder so lange ausgesetzt wird, bis juristisch Klarheit herrscht.

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SWR